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    #31
    Und es bleibt dabei: ich trage diese Einkünfte ausschließlich in die Anlage AUS ein, nirgendwo anders?
    Es kann schon sein, dass die Pension nur in den Anlage N-AUS und N zu erklären ist, aber eine rechtssichere Auskunft kann ich dir dazu nicht geben.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 25.12.2025, 14:57. Grund: Geändert: Siehe Beiträge '#32 und 33
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Nachtrag:
      In der amtlichen Anleitung zu den Zeilen 66 bis 71 der Anlage AUS steht am Anfang:

      Wenn Einkünfte aufgrund eines DBA im Inland steuerfrei sind, dürfen Sie diese nicht in den übrigen Anlagen zur Einkommensteuererklärung eintragen
      (ausgenommen Anlage N und Anlage N-AUS). Die Einkünfte unterliegen jedoch in der Regel dem Progressionsvorbehalt​. ....


      Pensionen gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die man in der Anlage N erklären muss, wenn man sie von einem AG im Inland erhält.

      Wir haben das Thema 2019 schon mal diskutiert. Damals sind wir zu der Auffassung gelangt, dass damals die Zeile 81 der Anlage N-AUS zutraf und der Eintrag

      damals automatisch in die Zeile 22 der Anlage N übernommen wurde. Die Zeilennummern haben sich aber seit 2018 sicher geändert !


      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #33
        Der Zeile 81 entspricht jetzt die Zeile 63 der Anlage N-AUS. Der Wert müsste in die Zeile 24 der Anlage N übertragen werden

        Wie man den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag sinnvoll bzw. verständlich erklärt, habe ich noch nicht wirklich herausgefunden.

        In Zeile 63 wird ja nach dem Arbeitslohn gefragt, den Pauschbetrag von 102 € könnte man dort ebenfalls angeben, aber den Versorgungsfreibetrag

        und den Zuschlag ebenfalls unter Werbungskosten anzugeben, halte ich für problematisch. Vielleicht kann man den Wert in Zeile 24 der Anlage N

        einfach auf den Wert reduzieren, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also um die Freibeträge und den WK-Pauschbetrag kürzen und das

        unter Ergänzende Angaben im Hauptvordruck erläutern.

        Zuletzt geändert von Charlie24; 25.12.2025, 14:23. Grund: ergänzt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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