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    Das Finanzamt hat mir gesagt dass ich die EkSt mit unvollständigen Daten abgeben soll damit das festgesetzte Zwangsgeld gelöscht wird. Ich soll eine entsprechende Bemerkung ins Textfeld schreiben. Soweit so gut - aber wie kann ich die abgegebene EkSt später wieder bearbeiten? Ich möchte da ja nicht wieder von vorne anfangen. Kann man ein Formular vor/nach der Abgabe kopieren oder anders wieder bearbeitbar machen?

    #2
    Beim Start der Steuererklärung in Mein Elster wird Dir die Datenübernahme aus einer früheren Abgabe angeboten. Du kannst auch aus dem Bereich Meine Formulare / Übermittelte Formulare mit dem Menü in der Spalte Aktionen eine Erklärung in ein neues Formular übernehmen.

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      #3
      Was hindert dich eigentlich daran, die Daten zu vervollständigen ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Was hindert dich eigentlich daran, die Daten zu vervollständigen ?
        das ist wohl nicht Gegenstand der Frage hier ;-)

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          #5
          das ist wohl nicht Gegenstand der Frage hier ;-)
          Dann geht es nur so, wie im Beitrag '#2 beschrieben
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich will mal des Teufels Advokat spielen:
            Absichtlich eine unvollständige Erklärung abgeben ist nie eine gute Idee. Entsprechende Bemerkungen in der Erklärung werden gerne überlesen und wenn es später schief geht und keine berichtigte Erklärung eingereicht wird, kann das schon als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

            Wenn schon ein Zwangsgeld festgesetzt wurde, bist du sowieso schon extrem spät dran. Wenn es dafür einen trifftigen Grund gibt, kann man das mit dem FA klären und ggf. auch so eine Aufhebung des zwangsgeldes bewirken. Wenn es keinen trifftigen Grund für die Verspätung gibt, dann kann man die Erklärung auch gleich richtig machen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Zitat von Harald42 Beitrag anzeigen
              Das Finanzamt hat mir gesagt dass ich die EkSt mit unvollständigen Daten abgeben
              Was verstehst du unter unvollständigen Daten, ein Feld nicht ausgefüllt, oder Formular halb leer?
              Etwas schriftliches wirst du sicher auch nicht haben. Was immer du auch damit vorhast -
              Beamtenschweiß und die Anderen haben sich da ja schon geäußert.

              Wir helfen hier ja eh nur bei der Funktionalität von "Mein Elster".

              Am Einfachsten geht das, wenn du eine Anlage entfernst, must dir halt aufschreiben was drin steht.
              Dann übermittelst du das unvollständige Formular. (Du must wissen was du da tust!)
              Später kannst du das übermittelte Formular wieder aufrufen, die Anlage wieder einfügen und ausfüllen.
              So kannst du dann eine berichtigte Erklärung hinterherschicken!?


              Gruß - Hans

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