Das Finanzamt hat mir gesagt dass ich die EkSt mit unvollständigen Daten abgeben soll damit das festgesetzte Zwangsgeld gelöscht wird. Ich soll eine entsprechende Bemerkung ins Textfeld schreiben. Soweit so gut - aber wie kann ich die abgegebene EkSt später wieder bearbeiten? Ich möchte da ja nicht wieder von vorne anfangen. Kann man ein Formular vor/nach der Abgabe kopieren oder anders wieder bearbeitbar machen?
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Was hindert dich eigentlich daran, die Daten zu vervollständigen ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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das ist wohl nicht Gegenstand der Frage hier ;-)Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas hindert dich eigentlich daran, die Daten zu vervollständigen ?
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Dann geht es nur so, wie im Beitrag '#2 beschriebendas ist wohl nicht Gegenstand der Frage hier ;-)Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Ich will mal des Teufels Advokat spielen:
Absichtlich eine unvollständige Erklärung abgeben ist nie eine gute Idee. Entsprechende Bemerkungen in der Erklärung werden gerne überlesen und wenn es später schief geht und keine berichtigte Erklärung eingereicht wird, kann das schon als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden.
Wenn schon ein Zwangsgeld festgesetzt wurde, bist du sowieso schon extrem spät dran. Wenn es dafür einen trifftigen Grund gibt, kann man das mit dem FA klären und ggf. auch so eine Aufhebung des zwangsgeldes bewirken. Wenn es keinen trifftigen Grund für die Verspätung gibt, dann kann man die Erklärung auch gleich richtig machen.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Was verstehst du unter unvollständigen Daten, ein Feld nicht ausgefüllt, oder Formular halb leer?Zitat von Harald42 Beitrag anzeigenDas Finanzamt hat mir gesagt dass ich die EkSt mit unvollständigen Daten abgeben
Etwas schriftliches wirst du sicher auch nicht haben. Was immer du auch damit vorhast -
Beamtenschweiß und die Anderen haben sich da ja schon geäußert.
Wir helfen hier ja eh nur bei der Funktionalität von "Mein Elster".
Am Einfachsten geht das, wenn du eine Anlage entfernst, must dir halt aufschreiben was drin steht.
Dann übermittelst du das unvollständige Formular. (Du must wissen was du da tust!)
Später kannst du das übermittelte Formular wieder aufrufen, die Anlage wieder einfügen und ausfüllen.
So kannst du dann eine berichtigte Erklärung hinterherschicken!?
Gruß - Hans
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In "MeinElster" kannst du jedes übermittelte Formular, Unter "Meine Formulare" > "übermittelte Formulare"Zitat von Feralel1 Beitrag anzeigenMoin in der Steuer-Software kannst du abgegebene Formulare in der Regel nicht direkt bearbeiten.
wieder aufrufen, damit arbeiten, bzw. ergänzen und natürlich auch wieder Versenden.
Probiere es ruhig mal aus, da kann nichts dabei kaputt gehen - nur versenden solltes du nur mit Bedacht!
Gruß - Hans
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Geht das inzwischen? Ich verwende ja für die Einkommensteuer eine Kaufsoftware. Aber die sonstige Nachricht kann ich nicht editierfähig aufrufen.Zitat von Hans53 Beitrag anzeigenIn "MeinElster"[ kannst du jedes übermittelte Formular ...
wieder aufrufen, damit arbeiten, bzw. ergänzen und natürlich auch wieder Versenden.
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Es geht bekanntlich nur für Steuererklärungen, aber das weißt du doch selbst.Geht das inzwischen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Mir war nur der oben von mir beschriebene Weg bekannt.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs geht bekanntlich nur für Steuererklärungen, aber das weißt du doch selbst.
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Ja klar geht das, ich rufe immer meine EKSt-Erklärung nach dem Versenden wieder auf, so kann ich das ganze Jahr nachschauen,Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Geht das inzwischen? Ich verwende ja für die Einkommensteuer eine Kaufsoftware. Aber die sonstige Nachricht kann ich nicht editierfähig aufrufen.
wo ich was reingeschrieben habe oder wo eventuell was neues hingehört.
Probier's ruhig auch mal, ist gar nicht viel Arbeit.
Gruß - Hans
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Aber nicht bei jedem übermittelten Formular ! Du hast behauptet:Ja klar geht das,
Bei einer Belegnachreichung z. B. kann man sich zwar das Übermittlungsprotokoll anschauen, aber nicht die Daten in einen neuen Entwurf übernehmen.In "MeinElster" kannst du jedes übermittelte Formular, Unter "Meine Formulare" > "übermittelte Formulare"
wieder aufrufen, damit arbeiten, bzw. ergänzen und natürlich auch wieder VersendenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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