Guten Abend.
mit der Änderung der Formulare im vorletzten Jahr gibt es ja die Rubriken "Erhaltungsaufwendungen" und "nicht auf den Mieter umgelegte Kosten".
Ich bin mir unsicher: Müssen Erhaltungsaufwendungen in beiden Rubriken erfasst werden?
Beispiel: Erhaltungsaufwendungen = 1.000 €, Verwaltergebühren = 200 € -
in die Rubrik "Erhaltungsaufwendungen" kommen natürlich die 1.000 € - aber sind in den "nicht umgelegten Kosten" jetzt 200 € oder 1.200 € zu erfassen?
Vielen Dank für das Feedback im Voraus!
mit der Änderung der Formulare im vorletzten Jahr gibt es ja die Rubriken "Erhaltungsaufwendungen" und "nicht auf den Mieter umgelegte Kosten".
Ich bin mir unsicher: Müssen Erhaltungsaufwendungen in beiden Rubriken erfasst werden?
Beispiel: Erhaltungsaufwendungen = 1.000 €, Verwaltergebühren = 200 € -
in die Rubrik "Erhaltungsaufwendungen" kommen natürlich die 1.000 € - aber sind in den "nicht umgelegten Kosten" jetzt 200 € oder 1.200 € zu erfassen?
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