Im Formular USt.-Erklärung wird im letzten Abschnitt (Nr. 13) in Zeile 102 die USt. der Einkünfte ("steuerpflichtige Lieferungen") angezeigt und darunter in der Zeile 103 die USt. der Ausgaben ("innergemeinschaftlichen Erwerbe"). Jetzt kommt's: In Zeile 107 steht als "Zwischensumme" die Addition dieser beiden Beträge. Aber die Ausgaben-USt. muss doch von der Einnahmen-USt. abgezogen werden (wie bei der EÜR) – oder? (Habe ich etwas falsch eingetragen?) Ohne diese Sache geklärt zu haben, kann ich meine USt.-Erklärung 2024 nicht zu Ende bringen. Danke für eine schnelle Antwort.
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Keine Ankündigung bisher.
Summe statt Substraktion in der USt.-Berechnung
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Die Umsatzsteuer auf die von dir getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe musst du an das Finanzamt abführen.
Für die igE hast du aber auch einen Anspruch auf Vorsteuererstattung, das muss aber dann zusätzlich in Zeile 80 erklärt werdenMit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Oder anders: wenn Du in Deutschland kaufst oder Leistungen deutscher Unternehmer in Anspruch nimmst, dann sind das keine innergemeinschaftlichen Erwerbe. Die darin enthaltenen Steuern fließen nicht in Zeile 103 ein.
Einkünfte ist übrigens ein Begriff aus der Einkommensteuer. Er taucht in der Umsatzsteuererklärung nicht auf.
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Danke für eure Antwort, "Beamtenschweiß" und "Fant". Was ich nicht verstanden habe, ist, wieso die vereinnahmte Umsatzsteuer und die verausgabte USt. addiert werden anstatt subtrahiert. Mit der verausgabten USt. habe ich dem Staat doch bereits was (zurück) gezahlt.
Ich habe jetzt meine USt.-Erklärung nach logischen Kriterien ausgefüllt und abgeschickt :-)
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Hallo Rainer,
hast du noch nie eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht?
Da kannst du es deutlich sehen: der innergemeinschaftliche Erwerb taucht als Umsatz auf (Feld 89 in der Voranmeldung) und erhöht erstmal die Summe der Umsatzsteuer, in einem späteren Feld auf der Umsatzsteuervoranmeldung (Feld 61) taucht der Umsatzsteuerbetrag auf den Erwerb wieder als Vorsteuer auf. Damit ist das ein Null-Summen-Spiel.
Das gleiche Null-Summen-Spiel machst du in der Umsatzsteuererklärung.
Das ist dann immer noch logisch, aber eben ein bischen mehr zu schreiben, als wenn man den innergemeinschaftlichen Erwerb ganz weglässt (was falsch wäre).
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Danke Prabha! Doch, ich habe schon zig USt.-Voranmeldungen gemacht. Aber da wird ja die verausgabte US einfach von der vereinnahmten a b g e z o g e n (was auch sofort einleuchtet). Deshalb hat mich das ja jetzt bei der USt.Erklärung irritiert (dass sie hier zu der vereinnahmten US dazugezählt wird). Aber du hast recht: Von dieser Summe wird später (wenn ich das richtig erinnere) das Vorauszahlungssoll abgezogen. (Und nein: Den innergemeinschaftlichen Erwerb würde ich auch nicht weglassen.)
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Du hast Umsätze im Inland getätigt wo du USt vereinnahmt hast und an das FA abführen musst.
Daneben hast du die igL wo du der orginäre Steuerschuldner bist und die USt ebenfalls an das FA abführen musst.
Somit ist es völlig logisch, dass diese addiert werden, da du beide Beträge an das FA zahlen musst.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Kauf im Inland: Du zahlst die Umsatzsteuer an den Verkäufer und kannst sie evtl. vom Finanzamt wieder zurückholen.Zitat von Rainer Garbe Beitrag anzeigendie vereinnahmte Umsatzsteuer und die verausgabte USt. addiert werden anstatt subtrahiert
Innergemeinschaftlicher Erwerb: der ausländische Verkäufer stellt keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung. Du selber erklärst dem Erwerb und die Steuer dazu. Da Du die Steuer ans Finanzamt abführen musst (der Verkäufer macht das ja hier nicht) muss sie natürlich zu den Steuern aus Deinen Verkäufen addiert werden. Wenn Du Vorsteuerabzug hast, dann wird der Betrag gleichzeitig bei den Vorsteuerbeträgen mit eingetragen.
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