betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Kapitalleistung

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  • MMesser
    Neuer Benutzer
    • 02.01.2026
    • 4

    #1

    betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Kapitalleistung

    Hallo, in welche Anlage/Zeile trage ich (Rentner) die Kapitalleistung einer Pensionskasse ein, die direkt von dort gezahlt wurde? Oder brauche ich nichts angeben, weil wegen Altzusage ohnehin steuerfrei? LG
    Mit schönem Gruß und vielen Dank
    MMesser
  • Hans53
    Erfahrener Benutzer
    • 28.10.2022
    • 703

    #2
    Hallo MMesser ,

    Anlage R-AV, Seite1 Leistungen, Zeile 4-15,z.B. bei Nr.5, Zeile16-Beginn der Rente.

    Gruß - Hans

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen. Wenn es um das Jahr 2025 geht, musst du aber noch etwas warten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • MMesser
        Neuer Benutzer
        • 02.01.2026
        • 4

        #4
        Danke, das hilft mir schon weiter. LG Michael
        Mit schönem Gruß und vielen Dank
        MMesser

        Kommentar

        • Hans53
          Erfahrener Benutzer
          • 28.10.2022
          • 703

          #5
          Hallo Charlie24 ,

          ich habe heute mein EKSt-Formular für 2025 aufgerufen, da werden jetzt automatisch beim Start die Personaldaten sowie die Vorjahreswerte übernommen
          und der Bescheinigungsabruf durchgeführt. Da steht natürlich, wie du in '#3 schon angedeutet hast, nur die Religion drin.

          Gruß - Hans - noch ein "Gutes Neues Jahr"

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            Da steht natürlich, wie du in '#3 schon angedeutet hast, nur die Religion drin.​
            Die meisten persönlichen Daten und die IBAN müssten aber ebenfalls aus den Stammdaten übernommen worden sein. Bei mir sind die entsprechend markiert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Hans53
              Erfahrener Benutzer
              • 28.10.2022
              • 703

              #7
              aus den Stammdaten übernommen
              Stammdaten ist schon klar. Dass die Vorjahresdaten mit übernommen wurden ist zwar auch neu, aber dass der Bescheinigungsabruf
              auch automatisch durchgeführt wurde hat mich schon etwas überrascht.
              Was ist da eigentlich mit Leuten, die keinen Bescheinigungsabruf eingerichtet haben? Solls ja auch geben.

              Gruß - Hans

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #8
                Was ist da eigentlich mit Leuten, die keinen Bescheinigungsabruf eingerichtet haben? Solls ja auch geben.
                Die bekommen ihre Daten aus einer früheren Abgabe, also in der Regel aus dem Vorjahr, wenn sie die entsprechende Auswahl getroffen haben

                und Vorjahresdaten verfügbar sind. .
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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