Hallo, dies ist meine erste Frage in diesem Forum; ich arbeite gerade am Einkommenssteuerausgleich 2024:
Also, ich bin Teilrentner und arbeite parallel in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (im "alten Job" zu 100%). Mein Druttoarbeitslohn als freiwillig gesetzlich Versicherter ist über der Beitragsbemessungsgrenze. Daher zahle ich bereits den Höchstbeitrag an KV-Beiträgen über meinen Arbeitgeber. Die Rentenversicherung zahlt mir neben der Teilrente auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Diesen Zuschuss muss ich an die Krankenversicherung abführen. Ich leiste keine zusätzlichen KV-Beiträge mehr.
Die KV-Beiträge, die mein Arbeitgeber bereits für mich abführt, sind in Zeile 11 automatisch bei der Datenübernahme eingetragen worden:
Kann mir jemand sagen, was man in meinem Fall in die Zeilen 16 und 21 (Anlage Vorsorgeaufwand) eintragen muss?
Wortlaut Zeile 11:
Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung
Wortlaut Zeile 16:
Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden – (z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)(Euro)
Wortlaut Zeile 21:
Zuschuss zu den Beiträgen zu Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherungen laut Zeilen 16 und / oder 18 – ohne Beträge laut den Zeilen 34 und 36 – (zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung)(Euro)
Elster hat ursprünglich bei der Datenübernahme automatisch in Zile 21 die Höhe des Zuschusses der Rentenversicherungsanstalt negativ eingetragen, was zwangsläufig zu einem Fehler bei der Berechnung führte.
Wenn ich in Zeile 16 "0€" eintrage und in Zeile 21 den vollen Zuschuss der Rentenversicherung übernehme, erhöht sich die zu zahlende Einkommenssteuer (... und das, obwohl ich denkompletten Zuschuss abführe => also nichts davon habe).
Mit den Hilfetexten von "Mein Elster" komme ich nicht klar. Wäre nett, wenn mit da jemand ein Tipp geben könnte. Das FA bei uns hat aktuell Winterpause und ich bin bereits überfällig mit der Abgabe meiner Erkläung (Androhung von Zwangsgeld habe ich schon letzten Monat bekommen).
Besten Dank für jegliche Anregung; ich bin bei diesem Thema echt verwirrt.
Gruß, Peter
Also, ich bin Teilrentner und arbeite parallel in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (im "alten Job" zu 100%). Mein Druttoarbeitslohn als freiwillig gesetzlich Versicherter ist über der Beitragsbemessungsgrenze. Daher zahle ich bereits den Höchstbeitrag an KV-Beiträgen über meinen Arbeitgeber. Die Rentenversicherung zahlt mir neben der Teilrente auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Diesen Zuschuss muss ich an die Krankenversicherung abführen. Ich leiste keine zusätzlichen KV-Beiträge mehr.
Die KV-Beiträge, die mein Arbeitgeber bereits für mich abführt, sind in Zeile 11 automatisch bei der Datenübernahme eingetragen worden:
Kann mir jemand sagen, was man in meinem Fall in die Zeilen 16 und 21 (Anlage Vorsorgeaufwand) eintragen muss?
Wortlaut Zeile 11:
Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung
Wortlaut Zeile 16:
Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden – (z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)(Euro)
Wortlaut Zeile 21:
Zuschuss zu den Beiträgen zu Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherungen laut Zeilen 16 und / oder 18 – ohne Beträge laut den Zeilen 34 und 36 – (zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung)(Euro)
Elster hat ursprünglich bei der Datenübernahme automatisch in Zile 21 die Höhe des Zuschusses der Rentenversicherungsanstalt negativ eingetragen, was zwangsläufig zu einem Fehler bei der Berechnung führte.
Wenn ich in Zeile 16 "0€" eintrage und in Zeile 21 den vollen Zuschuss der Rentenversicherung übernehme, erhöht sich die zu zahlende Einkommenssteuer (... und das, obwohl ich denkompletten Zuschuss abführe => also nichts davon habe).
Mit den Hilfetexten von "Mein Elster" komme ich nicht klar. Wäre nett, wenn mit da jemand ein Tipp geben könnte. Das FA bei uns hat aktuell Winterpause und ich bin bereits überfällig mit der Abgabe meiner Erkläung (Androhung von Zwangsgeld habe ich schon letzten Monat bekommen).
Besten Dank für jegliche Anregung; ich bin bei diesem Thema echt verwirrt.
Gruß, Peter

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