Hallo zusammen,
bis vor kurzem hatte ich einen Steuerberater, der mir letztmalig die Steuererklärung für 2023 gemacht hat. Im Jahr 2021 habe ich das letzte Mal von ihm eine Tabelle über Sachanlagen erhalten. Dort standen die Anschaffungs-/Herstellungskosten am 01.01.2021 mit 2.600 Euro. Diese Summe war bereits vollständig abgeschrieben, die Buchwerte zu Anfang und Ende des Jahres lagen bei null Euro.
Im Folgejahr 2022 sowie 2023 hat er keine Anlage zur EÜR abgegeben. Die betroffenen Güter, ein Laptop und ein Handy, existieren mittlerweile nicht mehr – sie sind kaputt gegangen und wurden entsorgt.
Jetzt habe ich keinen Steuerberater mehr und möchte die Steuererklärung für 2024 über Elster selbst machen. Ich habe im Jahr 2024 einen neuen Laptop für netto 5.800 Euro gekauft und frage mich, wie ich diesen korrekt in der Anlage AVEÜR eintrage.
Konkret überlege ich, den neuen Laptop unter der Überschrift „Büroausstattung“ aufzunehmen, und zwar:
Bezeichnung: Laptop
Anschaffungs-/Herstellungsdatum: tatsächliches Kaufdatum 2024
Anschaffungs-/Herstellungskosten / Einlagewert: 0 €, da die früheren, längst abgeschriebenen Wirtschaftsgüter nicht mehr vorhanden sind
Buchwert zu Beginn des Jahres: 0 €
Zugang: 5.800 €
AfA: 5.800 € (vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr)
Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums: 0 €
Sind diese Eintragungen so korrekt? Muss ich noch etwas beachten, insbesondere hinsichtlich der alten Anschaffungskosten oder weiterer Angaben in der AVEÜR?
Da ich privat einen eigenen separaten Laptop nutze und den in Rede stehenden Laptop nur für Kundenschulungen und die Bearbeitung sehr komplexer Daten, habe ich vor, ihn zu 100 % für meine freiberufliche Tätigkeit anzusetzen und abzuschreiben (zu 100 %). Spricht etwas dagegen, ihn in voller Höhe geltend zu machen?
Vielen Dank schon einmal für eure Hinweise und Erfahrungen!
bis vor kurzem hatte ich einen Steuerberater, der mir letztmalig die Steuererklärung für 2023 gemacht hat. Im Jahr 2021 habe ich das letzte Mal von ihm eine Tabelle über Sachanlagen erhalten. Dort standen die Anschaffungs-/Herstellungskosten am 01.01.2021 mit 2.600 Euro. Diese Summe war bereits vollständig abgeschrieben, die Buchwerte zu Anfang und Ende des Jahres lagen bei null Euro.
Im Folgejahr 2022 sowie 2023 hat er keine Anlage zur EÜR abgegeben. Die betroffenen Güter, ein Laptop und ein Handy, existieren mittlerweile nicht mehr – sie sind kaputt gegangen und wurden entsorgt.
Jetzt habe ich keinen Steuerberater mehr und möchte die Steuererklärung für 2024 über Elster selbst machen. Ich habe im Jahr 2024 einen neuen Laptop für netto 5.800 Euro gekauft und frage mich, wie ich diesen korrekt in der Anlage AVEÜR eintrage.
Konkret überlege ich, den neuen Laptop unter der Überschrift „Büroausstattung“ aufzunehmen, und zwar:
Bezeichnung: Laptop
Anschaffungs-/Herstellungsdatum: tatsächliches Kaufdatum 2024
Anschaffungs-/Herstellungskosten / Einlagewert: 0 €, da die früheren, längst abgeschriebenen Wirtschaftsgüter nicht mehr vorhanden sind
Buchwert zu Beginn des Jahres: 0 €
Zugang: 5.800 €
AfA: 5.800 € (vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr)
Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums: 0 €
Sind diese Eintragungen so korrekt? Muss ich noch etwas beachten, insbesondere hinsichtlich der alten Anschaffungskosten oder weiterer Angaben in der AVEÜR?
Da ich privat einen eigenen separaten Laptop nutze und den in Rede stehenden Laptop nur für Kundenschulungen und die Bearbeitung sehr komplexer Daten, habe ich vor, ihn zu 100 % für meine freiberufliche Tätigkeit anzusetzen und abzuschreiben (zu 100 %). Spricht etwas dagegen, ihn in voller Höhe geltend zu machen?
Vielen Dank schon einmal für eure Hinweise und Erfahrungen!

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