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Anlage Energetische Maßnahmen, PV-Anlage

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    Anlage Energetische Maßnahmen, PV-Anlage

    In der Anlage Energetische Maßnahmen kann man den Einbau einer neuen Wärmepumpe eintragen, sofern man dafür keine Zuschüsse/Förderung bekommen hat.

    Eine PV-Anlage fällt (zunächst) nicht unter die energetischen Maßnahmen, es sei denn, sie wird errichtet, um die neue Wärmepumpe mit Strom zu versorgen.

    Beurteile ich das richtig, dass dann Wärmepumpe plus PV-Anlage als eine Maßnahme zählen? Heißt, wenn mit der Förderung der Wärmepumpe allein bereits der förderfähige Höchstbetrag erreicht ist, die weiteren Aufwendungen für die PV-Anlage ohnehin nicht mehr berücksichtigt werden und für diese dann nur noch Handwerkerleistungen angesetzt werden können?​

    #2
    Beurteile ich das richtig, dass dann Wärmepumpe plus PV-Anlage als eine Maßnahme zählen?​
    Das ist zwar Steuerrecht, aber möglicherweise ist das so. Eine PV-Anlage allein fällt sicher nicht unter § 35c EStG.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, du wirst deshalb auch keine belastbare Aussage zu dem Thema erhalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK, danke trotzdem.

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