In der Anlage Energetische Maßnahmen kann man den Einbau einer neuen Wärmepumpe eintragen, sofern man dafür keine Zuschüsse/Förderung bekommen hat.
Eine PV-Anlage fällt (zunächst) nicht unter die energetischen Maßnahmen, es sei denn, sie wird errichtet, um die neue Wärmepumpe mit Strom zu versorgen.
Beurteile ich das richtig, dass dann Wärmepumpe plus PV-Anlage als eine Maßnahme zählen? Heißt, wenn mit der Förderung der Wärmepumpe allein bereits der förderfähige Höchstbetrag erreicht ist, die weiteren Aufwendungen für die PV-Anlage ohnehin nicht mehr berücksichtigt werden und für diese dann nur noch Handwerkerleistungen angesetzt werden können?
Eine PV-Anlage fällt (zunächst) nicht unter die energetischen Maßnahmen, es sei denn, sie wird errichtet, um die neue Wärmepumpe mit Strom zu versorgen.
Beurteile ich das richtig, dass dann Wärmepumpe plus PV-Anlage als eine Maßnahme zählen? Heißt, wenn mit der Förderung der Wärmepumpe allein bereits der förderfähige Höchstbetrag erreicht ist, die weiteren Aufwendungen für die PV-Anlage ohnehin nicht mehr berücksichtigt werden und für diese dann nur noch Handwerkerleistungen angesetzt werden können?

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