Eine Verwandte von mir ist im Mai 2025 gestorben. Nun bin ich dabei, auf Aufforderung des Finanzamts die Erbschaftssteuererklärung in Mein Elster zu erstellen. Die nicht vermietete Eigentumswohnung der Verstorbenen steht seit Frühsommer 2025 zum Verkauf, Notartermin ist Ende Januar 2026.
Nun versuche ich, beim zuständigen Finanzamt Velbert eine Fristverlängerung mittels des Elster-Formulars Antrag auf Fristverlängerung zu beantragen. Nach Abschluss des Notarvertrags habe ich eine bessere Grundlage zur Ermittlung des Immobilienwerts (5-stellig). Ob dieser dann nochmal z.B. durch den Gutachterausschuss der Kommune ermittelt wird (Vergleichswertverfahren), steht nach Angabe des Finanzamts noch nicht fest.
Leider wird das Aktenzeichen als fehlerhaft moniert, mit und ohne die Schrägstriche. Unter dem Punkt 4 - Antrag auf Fristverlängerung habe ich denn wohl die Ursache gefunden: Die Steuerart Erbschaftssteuer ist für dieses Formular gar nicht vorgesehen.
Was tun? Ich könnte den Antrag mittels Formular Sonstige Mitteilung an mein ortszuständiges Finanzamt senden, und dieses müsste ihn weiterleiten.
Parallel versuche ich schon, von Charlie öfters empfohlen, die zuständige Sachbearbeiterin (bisher vergeblich) telefonisch zu erreichen. Bei dieser Antragsart ist das in NRW noch möglich.
Ich hätte gerne einen Tipp für eine möglichst zielführende Vorgehensweise.
Nun versuche ich, beim zuständigen Finanzamt Velbert eine Fristverlängerung mittels des Elster-Formulars Antrag auf Fristverlängerung zu beantragen. Nach Abschluss des Notarvertrags habe ich eine bessere Grundlage zur Ermittlung des Immobilienwerts (5-stellig). Ob dieser dann nochmal z.B. durch den Gutachterausschuss der Kommune ermittelt wird (Vergleichswertverfahren), steht nach Angabe des Finanzamts noch nicht fest.
Leider wird das Aktenzeichen als fehlerhaft moniert, mit und ohne die Schrägstriche. Unter dem Punkt 4 - Antrag auf Fristverlängerung habe ich denn wohl die Ursache gefunden: Die Steuerart Erbschaftssteuer ist für dieses Formular gar nicht vorgesehen.
Was tun? Ich könnte den Antrag mittels Formular Sonstige Mitteilung an mein ortszuständiges Finanzamt senden, und dieses müsste ihn weiterleiten.
Parallel versuche ich schon, von Charlie öfters empfohlen, die zuständige Sachbearbeiterin (bisher vergeblich) telefonisch zu erreichen. Bei dieser Antragsart ist das in NRW noch möglich.
Ich hätte gerne einen Tipp für eine möglichst zielführende Vorgehensweise.

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