Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein alter Arbeitgeber hat sich im September bereit erklärt, eine Abfindung für 2024 zu zahlen. Diese Abfindung wurde im November gezahlt,
voll versteuert. .
Ich habe auch dafür eine Abrechnung im November erhalten.
Soweit, so gut.
Er hat diese jedoch dem Finanzamt als Abfindung für das Jahr 2025 mitgeteilt. Da wir uns vorm Arbeitsgericht gestritten haben, hat er Fristen
verstreichen lassen. Eine Korrektur ist für nicht mehr möglich.
Die Abfindung wurde voll versteuert. Es kam noch Urlaubsabgeltung hinzu.
Ich hatte im Jahr 2024 zwei sozialversicherungspflichtige Jobs.
Laut der KI, muss ich die Abifndung für 2024 eintragen, da ich die im Jahr 2024 erhalten habe. .
Beim Steuerabruf stehen folgende Zahen für 2025 hinsichtlich der Abfindung, die 2024 gezahlt wurde:
Abfindung: 22.000 Euro
Einbahltene Lohnsteuer 5500
Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre 18.000
(in 3 enthalten, ohne 9).
Ich benutze üblicherweise Wiso und laut dem KI Programm trage ich die Zahlen zusätzlich bei der Bescheinung 2024 unter
10. steuerbegünstige Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Kalenderajhre 18.000
11. einbehaltene Lohnsteuer 5500
ein.
Ist das richtig?
Und die Urlaubsabgeltung, also hier 4000, die kommt dann addiert zu 3., also zum Bruttoarbeitslohn?
Ich soll dann um die 1.500 Euro Erstattung erhalten.
Ist das plausibel?
Die Fünfel-Regelgung wird für 2024 automatisch angewendet, wenn sie vorteilhaft ist oder wurde sie angewendet vom Arbeitgeber,
ohne, dass ich davon wusste?
Beim anderen Job, habe ich Steuerklasse 1, der alte Arbeitgeber lief auf Steuerklasse 6. Nur aufgrund der
Abfindung hatte ich einmal für den Monat die Steuerklasse gewechselt.
Ich habe noch nie eine Erstattung in der Höhe erhalten, deswegen frage ich
Wenn so sein sollte, dann würde ich die Steuererklärung alsbald abgeben lassen, wenn nicht, würde ich dem Lohnverein
sagen, sie sollen den letzten Tag der Frist nehmen.
Die haben mit meiner noch nicht angefangen und sind alle sehr im Stress, weswegen ich da nicht gefragt habe.
ich habe folgendes Problem.
Mein alter Arbeitgeber hat sich im September bereit erklärt, eine Abfindung für 2024 zu zahlen. Diese Abfindung wurde im November gezahlt,
voll versteuert. .
Ich habe auch dafür eine Abrechnung im November erhalten.
Soweit, so gut.
Er hat diese jedoch dem Finanzamt als Abfindung für das Jahr 2025 mitgeteilt. Da wir uns vorm Arbeitsgericht gestritten haben, hat er Fristen
verstreichen lassen. Eine Korrektur ist für nicht mehr möglich.
Die Abfindung wurde voll versteuert. Es kam noch Urlaubsabgeltung hinzu.
Ich hatte im Jahr 2024 zwei sozialversicherungspflichtige Jobs.
Laut der KI, muss ich die Abifndung für 2024 eintragen, da ich die im Jahr 2024 erhalten habe. .
Beim Steuerabruf stehen folgende Zahen für 2025 hinsichtlich der Abfindung, die 2024 gezahlt wurde:
Abfindung: 22.000 Euro
Einbahltene Lohnsteuer 5500
Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre 18.000
(in 3 enthalten, ohne 9).
Ich benutze üblicherweise Wiso und laut dem KI Programm trage ich die Zahlen zusätzlich bei der Bescheinung 2024 unter
10. steuerbegünstige Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Kalenderajhre 18.000
11. einbehaltene Lohnsteuer 5500
ein.
Ist das richtig?
Und die Urlaubsabgeltung, also hier 4000, die kommt dann addiert zu 3., also zum Bruttoarbeitslohn?
Ich soll dann um die 1.500 Euro Erstattung erhalten.
Ist das plausibel?
Die Fünfel-Regelgung wird für 2024 automatisch angewendet, wenn sie vorteilhaft ist oder wurde sie angewendet vom Arbeitgeber,
ohne, dass ich davon wusste?
Beim anderen Job, habe ich Steuerklasse 1, der alte Arbeitgeber lief auf Steuerklasse 6. Nur aufgrund der
Abfindung hatte ich einmal für den Monat die Steuerklasse gewechselt.
Ich habe noch nie eine Erstattung in der Höhe erhalten, deswegen frage ich
Wenn so sein sollte, dann würde ich die Steuererklärung alsbald abgeben lassen, wenn nicht, würde ich dem Lohnverein
sagen, sie sollen den letzten Tag der Frist nehmen.
Die haben mit meiner noch nicht angefangen und sind alle sehr im Stress, weswegen ich da nicht gefragt habe.

Kommentar