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Abfindung im falschen Steuerjahr, alter Arbeitgeber macht Fehler

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    Abfindung im falschen Steuerjahr, alter Arbeitgeber macht Fehler

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Mein alter Arbeitgeber hat sich im September bereit erklärt, eine Abfindung für 2024 zu zahlen. Diese Abfindung wurde im November gezahlt,
    voll versteuert. .
    Ich habe auch dafür eine Abrechnung im November erhalten.
    Soweit, so gut.
    Er hat diese jedoch dem Finanzamt als Abfindung für das Jahr 2025 mitgeteilt. Da wir uns vorm Arbeitsgericht gestritten haben, hat er Fristen
    verstreichen lassen. Eine Korrektur ist für nicht mehr möglich.
    Die Abfindung wurde voll versteuert. Es kam noch Urlaubsabgeltung hinzu.
    Ich hatte im Jahr 2024 zwei sozialversicherungspflichtige Jobs.

    Laut der KI, muss ich die Abifndung für 2024 eintragen, da ich die im Jahr 2024 erhalten habe. .

    Beim Steuerabruf stehen folgende Zahen für 2025 hinsichtlich der Abfindung, die 2024 gezahlt wurde:
    Abfindung: 22.000 Euro
    Einbahltene Lohnsteuer 5500
    Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre 18.000
    (in 3 enthalten, ohne 9).

    Ich benutze üblicherweise Wiso und laut dem KI Programm trage ich die Zahlen zusätzlich bei der Bescheinung 2024 unter

    10. steuerbegünstige Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Kalenderajhre 18.000
    11. einbehaltene Lohnsteuer 5500

    ein.
    Ist das richtig?

    Und die Urlaubsabgeltung, also hier 4000, die kommt dann addiert zu 3., also zum Bruttoarbeitslohn?


    Ich soll dann um die 1.500 Euro Erstattung erhalten.
    Ist das plausibel?


    Die Fünfel-Regelgung wird für 2024 automatisch angewendet, wenn sie vorteilhaft ist oder wurde sie angewendet vom Arbeitgeber,
    ohne, dass ich davon wusste?

    Beim anderen Job, habe ich Steuerklasse 1, der alte Arbeitgeber lief auf Steuerklasse 6. Nur aufgrund der
    Abfindung hatte ich einmal für den Monat die Steuerklasse gewechselt.

    Ich habe noch nie eine Erstattung in der Höhe erhalten, deswegen frage ich
    Wenn so sein sollte, dann würde ich die Steuererklärung alsbald abgeben lassen, wenn nicht, würde ich dem Lohnverein
    sagen, sie sollen den letzten Tag der Frist nehmen.

    Die haben mit meiner noch nicht angefangen und sind alle sehr im Stress, weswegen ich da nicht gefragt habe.​

    #2
    Eine Abfindung, die du im September 2025 erhalten hast, müsstest du 2025 versteuern, mehr ist da nicht zu sagen.

    Wenn die Abfindung tatsächlich bereits 2024 ausbezahlt wurde, ist die Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft.

    So ganz schlau bin ich jetzt nicht geworden, was den tatsächlichen Zahlungszeitpunkt angeht.
    Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 17:21.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      pardon. 2024 war die Abfindung fällig und wurde 2024 gezahlt. Eine entsprechende Abrechnung habe ich darüber erhalten. Die Abfindung taucht aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung 2024 auf, sondern erst für 2025. das habe ich erst später festgestellt. Die Personalabteilung meinte, das sei alles so richtig. Da wird nichts korrigiert.Der Arbeitgeber meinte, die Bescheinigung lässt sich auch nicht mehr korrigieren. Diese ist daher fehlerhaft.
      Zuletzt geändert von lanze2; Gestern, 17:46.

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        #4
        Das ist für mich kein Elsterproblem, sondern eine Frage, die man mit Finanzamt ausdiskutieren muss. Letzteres ist sowieso erforderlich, da sonst die erklärten Zahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die vom Arbeitgeber übermittelten ersetzt werden.

        Kommentar


          #5
          In Mein ELSTER ließen sich fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen durchaus stornieren, in kommerziellen Lohnbuchhaltungsprogrammen

          wird das nicht mehr möglich sein. Du hast ja schriftliche Unterlagen zur Abfindung und zum Zuflusszeitpunkt, damit wird sich ja belegen

          lassen, dass die Zahlung 2024 erfolgt ist. Mich wundert etwas, dass dir das nicht bereits Anfang 2025 aufgefallen ist.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6

            Da sie ja auch schon vor Gericht waren, hat der AG sicher nicht mehr die größte Lust, sich noch weiter zu engagieren, dann wird halt abgewimmelt.
            Es sind ja auch noch zwei Jahresabschlüsse dazwischen!

            Die Personalabteilung meinte, das sei alles so richtig.Da wird nichts korrigiert.Der Arbeitgeber meinte, die Bescheinigung lässt sich auch nicht mehr korrigieren. Diese ist daher fehlerhaft.
            Ein gutes Lohnprogramm könnte sehr wohl mit einer Rückrechnung den Fehler und sämtliche, dazugehöhrige Meldungen "ausbessern".​
            Bei einer SV-Prüfung wird das sicher einmal festgestellt und behoben werden.
            Daher scheuen viele diesen erheblichen Schritt.
            Wir kennen ja auch nicht die Größe des Betriebes und den "Zustand" des Lohnbüros.

            Gruß - Hans

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