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    negative Versorungsbezüge

    Hallo

    Ich habe ein Problem mit meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025. Alle Daten wurden beim Start übernommen, und es wurden keine Fehler festgestellt. Bei der Überprüfung der Berechnung erscheint jedoch eine Fehlermeldung.


    Abbruch-Hinweise

    Sie haben negative Versorgungsbezüge erklärt. Die diesbezügliche rechtliche Würdigung (z. B. eine
    gegebenenfalls notwendige Verrechnung mit positiven Versorgungsbezügen) kann jedoch erst im Rahmen
    der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erfolgen. Daher ist eine Steuerberechnung nicht möglich.


    Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Ich habe alle übernommenen Beiträge bereits überprüft und sie stimmen überein. Die Beträge für die private Krankenversicherung und die Angaben in der Anlage Kap stammen jedoch noch vom Vorjahr, da mir hier noch keine neuen Unterlagen vorliegen.
    Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie es dieses Jahr (Erkältung 2025) mit der privaten Krankenversicherung abläuft. Auf der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung vom Versorgungsamt ist zwar der nachgewiesene Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung angegeben, jedoch nicht der Basisbeitrag ohne Wahlleistungen. Bisher habe ich hierzu immer eine Bescheinigung der Debeka im Januar erhalten.

    Könnte mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Momentan sind ja noch keine Bescheinigungen abrufbar, weil die Institutionen noch nichts übermittelt haben, das ist erst ende Februar möglich.

    Gruß - Hans

    Kommentar


      #3
      Hallo Hans53



      Was meinst du damit, dass mit dem Momentan noch keine Bescheinigungen abrufbar sind? Bezieht sich das auf meine Frage zur Krankenversicherung? Meine elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen kann ich bereits einsehen.

      Übrigens, eine Anmerkung zu der von mir oben erwähnten Fehlermeldung „negative Versorgungsbezüge“:

      Ich habe meine Anlage N noch einmal gelöscht und neu angelegt. Anschließend habe ich den Bruttoarbeitslohn (also meine Versorgungsbezüge) und die einbehaltene Lohnsteuer manuell eingegeben. Außerdem habe ich die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag sowie einmalige Versorgungsbezüge (Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen und Nachzahlungen, die in steuerbegünstigten Versorgungsbezügen enthalten sind) erneut manuell eingegeben. Und siehe da, jetzt war eine Berechnung möglich.

      Kommentar


        #4
        Und die Zahlen, die Du aus dem Vorjahr übernommen hast, solltest Du auch noch löschen. Wenn Du die Anlage KAP abgeben möchtest, dann musst Du alle Angaben selber machen, eine Datenübernahme gibt es da nicht. Ansonsten halt die Anlage löschen.

        Kommentar


          #5
          Hallo L. E. Fant

          Die Werte passe ich natürlich an, wenn ich die Unterlagen der Banken (vermutlich bis Ende März) bekomme.

          Hast du noch eine Idee für mich, wie sich das mit der Krankenversicherung verhält!? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass ich bisher immer eine Bescheinigung der DEBEKA bis Ende Januar erhalten habe, wo eine Aufschlüsselung der Beiträge (Basisbeitrag; Wahlleistungen; Pflegeversicherung) hervorging.

          Auf der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung ist nämlich nur der Gesamtbetrag hinterlegt!

          Kommentar


            #6
            Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass ich bisher immer eine Bescheinigung der DEBEKA bis Ende Januar erhalten habe, wo eine Aufschlüsselung der Beiträge (Basisbeitrag; Wahlleistungen; Pflegeversicherung) hervorging.​
            Die wirst du bis Ende Februar auch für das Jahr 2025 erhalten, unsere PKV hat für 2025 auch noch nichts bescheinigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die wirst du bis Ende Februar auch für das Jahr 2025 erhalten, unsere PKV hat für 2025 auch noch nichts bescheinigt.
              Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung! Ich habe gerade noch einmal in Mein Elster geschaut und festgestellt, dass die Debeka die Aufschlüsselung sogar elektronisch übermittelt hat. Allerdings erfolgte dies für 2024 erst am 31.01.2025. Ich war also wie immer etwas ungeduldig. Ich wünsche dir ein schönes Wochenende.

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                #8
                Allerdings erfolgte dies für 2024 erst am 31.01.2025
                Wobei dann durchaus noch 1 Tag vergeht, bis die Bescheinigung vom Abrufserver der Finanzverwaltung tatsächlich abrufbar ist.

                Es eilt doch auch nichts, vor März wird mit der Bearbeitung des Jahres 2025 ohnehin nicht begonnen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                  Es eilt doch auch nichts, vor März wird mit der Bearbeitung des Jahres 2025 ohnehin nicht begonnen.
                  Da hast Du natürlich Recht! Und vor Ende März werde ich sowieso nicht alle Bescheinigungen der Banken erhalten. Allerdings handhabe ich es jedes Jahr so, dass ich schon alles weitergehend vorbereite, was geht. Wird ja nicht weniger im Jahresverlauf, und wie ich gesehen habe, machst Du es ja auch ähnlich. :-)
                  Jetzt werde ich mir erst einmal eine Excel Liste erstellen, zur besseren Übersicht der Arztrechnungen, wann Einreichung Beihilfe/ (evtl.) Einreichung Krankenkasse; Rechnungsdatum; Erstattung usw.
                  Gruss Elster_Rookie

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                    #10
                    Wird ja nicht weniger im Jahresverlauf, und wie ich gesehen habe, machst Du es ja auch ähnlich. :-)
                    Aber nur wegen des Forums hier, sonst würde ich schon bis Mitte Februar warten, erst da sind bei uns in der Regel alle Bescheinigungen abrufbar.

                    In der Regel müssen wir nachzahlen und übermitteln deshalb erst kurz vor Fristende.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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