Hallo
Ich habe ein Problem mit meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025. Alle Daten wurden beim Start übernommen, und es wurden keine Fehler festgestellt. Bei der Überprüfung der Berechnung erscheint jedoch eine Fehlermeldung.
Abbruch-Hinweise
Sie haben negative Versorgungsbezüge erklärt. Die diesbezügliche rechtliche Würdigung (z. B. eine
gegebenenfalls notwendige Verrechnung mit positiven Versorgungsbezügen) kann jedoch erst im Rahmen
der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erfolgen. Daher ist eine Steuerberechnung nicht möglich.
Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Ich habe alle übernommenen Beiträge bereits überprüft und sie stimmen überein. Die Beträge für die private Krankenversicherung und die Angaben in der Anlage Kap stammen jedoch noch vom Vorjahr, da mir hier noch keine neuen Unterlagen vorliegen.
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie es dieses Jahr (Erkältung 2025) mit der privaten Krankenversicherung abläuft. Auf der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung vom Versorgungsamt ist zwar der nachgewiesene Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung angegeben, jedoch nicht der Basisbeitrag ohne Wahlleistungen. Bisher habe ich hierzu immer eine Bescheinigung der Debeka im Januar erhalten.
Könnte mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Ich habe ein Problem mit meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025. Alle Daten wurden beim Start übernommen, und es wurden keine Fehler festgestellt. Bei der Überprüfung der Berechnung erscheint jedoch eine Fehlermeldung.
Abbruch-Hinweise
Sie haben negative Versorgungsbezüge erklärt. Die diesbezügliche rechtliche Würdigung (z. B. eine
gegebenenfalls notwendige Verrechnung mit positiven Versorgungsbezügen) kann jedoch erst im Rahmen
der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erfolgen. Daher ist eine Steuerberechnung nicht möglich.
Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Ich habe alle übernommenen Beiträge bereits überprüft und sie stimmen überein. Die Beträge für die private Krankenversicherung und die Angaben in der Anlage Kap stammen jedoch noch vom Vorjahr, da mir hier noch keine neuen Unterlagen vorliegen.
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie es dieses Jahr (Erkältung 2025) mit der privaten Krankenversicherung abläuft. Auf der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung vom Versorgungsamt ist zwar der nachgewiesene Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung angegeben, jedoch nicht der Basisbeitrag ohne Wahlleistungen. Bisher habe ich hierzu immer eine Bescheinigung der Debeka im Januar erhalten.
Könnte mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!

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