Hallo zusammen,
um ein Arbeitszimmer im neu erbauten Eigenheim abzusetzen muss man die AFA erfassen. Dies soll in der Anlage EÜR und AVEÜR gemacht werden. Richtig?
In der Einkommensteuererklärung selbst sind diese Anlagen nicht zu finden oder hinzuzufügen. Zumindest ist es mir nicht gelungen. Aber über "Alle Formulare" "Gewinnermittlung" bin ich fündig geworden. Dies ist dann separat (unabhängig von der EKSt. Erklärung) auszufüllen.
Nur wie? Ich komm da nicht klar. Eine große Fehlerliste die ich nicht verstehe. Meine Tochter und Schwiegersohn für die ich die Steuer mache, erfüllen alle Voraussetzungen um das Arbeitszimmer absetzen zu können.
Bin ich vielleicht mit der Anlage EÜR / AVEÜR völlig auf dem "Holzweg" ---- weil Gewinne werden hier keine erzielt. Wir möchten nur das Arbeitszimmer in den WBK geltend machen. Dazu muss man den Wert über die AFA ermitteln.
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Beste Grüße
um ein Arbeitszimmer im neu erbauten Eigenheim abzusetzen muss man die AFA erfassen. Dies soll in der Anlage EÜR und AVEÜR gemacht werden. Richtig?
In der Einkommensteuererklärung selbst sind diese Anlagen nicht zu finden oder hinzuzufügen. Zumindest ist es mir nicht gelungen. Aber über "Alle Formulare" "Gewinnermittlung" bin ich fündig geworden. Dies ist dann separat (unabhängig von der EKSt. Erklärung) auszufüllen.
Nur wie? Ich komm da nicht klar. Eine große Fehlerliste die ich nicht verstehe. Meine Tochter und Schwiegersohn für die ich die Steuer mache, erfüllen alle Voraussetzungen um das Arbeitszimmer absetzen zu können.
Bin ich vielleicht mit der Anlage EÜR / AVEÜR völlig auf dem "Holzweg" ---- weil Gewinne werden hier keine erzielt. Wir möchten nur das Arbeitszimmer in den WBK geltend machen. Dazu muss man den Wert über die AFA ermitteln.
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Beste Grüße

Kommentar