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Arbeitszimmer im neuen Eigenheim absetzen.

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    Arbeitszimmer im neuen Eigenheim absetzen.

    Hallo zusammen,
    um ein Arbeitszimmer im neu erbauten Eigenheim abzusetzen muss man die AFA erfassen. Dies soll in der Anlage EÜR und AVEÜR gemacht werden. Richtig?

    In der Einkommensteuererklärung selbst sind diese Anlagen nicht zu finden oder hinzuzufügen. Zumindest ist es mir nicht gelungen. Aber über "Alle Formulare" "Gewinnermittlung" bin ich fündig geworden. Dies ist dann separat (unabhängig von der EKSt. Erklärung) auszufüllen.

    Nur wie? Ich komm da nicht klar. Eine große Fehlerliste die ich nicht verstehe. Meine Tochter und Schwiegersohn für die ich die Steuer mache, erfüllen alle Voraussetzungen um das Arbeitszimmer absetzen zu können.

    Bin ich vielleicht mit der Anlage EÜR / AVEÜR völlig auf dem "Holzweg" ---- weil Gewinne werden hier keine erzielt. Wir möchten nur das Arbeitszimmer in den WBK geltend machen. Dazu muss man den Wert über die AFA ermitteln.

    Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
    Beste Grüße

    #2
    Zitat von R.H. Beitrag anzeigen
    in den WBK
    Wohnzimmer, Bad, Küche?

    Naja, beim Gewerbe und bei der selbständigen Tätigkeit kann die EÜR natürlich schon richtig sein.

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      #3
      Ok, sorry. WBK Werbungskosten! Weder Gewerbe noch selbständig. Im Angestellten Verhältnis. Das häusliche Arbeitszimmer ist der "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit".
      Also kann ich davon ausgehen, da im Angestellten Verhältnis, keine EÜR / AVEÜR ----- sondern?

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        #4
        Also kann ich davon ausgehen, da im Angestellten Verhältnis, keine EÜR / AVEÜR ----- sondern?
        Anlage N, Zeile 57
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Liess dir mal den Beitrag im folgenden Link durch, dann wird es vielleicht etwas klarer: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar


            #6
            Zitat von R.H. Beitrag anzeigen
            Das häusliche Arbeitszimmer ist der "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit".
            Diesen Mittelpunkt wirst du dem FA bei einem Angestellten schon glaubhaft darlegen müssen!

            Gruß - Hans

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              #7
              Danke für Eure Mitarbeit!

              Also in der Mietwohnung mit Arbeitszimmer und vorheriger Arbeitgeber wurde das Arbeitszimmer vollumfänglich anerkannt. Zeitliche Nutzung Arbeitszimmer ca. 2/3, Büro bei Arbeitgeber ca.1/3.

              Neue Situation: Eigenheim mit Arbeitszimmer! Neuer Arbeitgeber mit Homeoffice Arbeitsvertrag, d.h. Arbeitsort = Wohnort

              Ich gehe davon aus, da im ersten Fall das Arbeitszimmer der "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" war und anerkannt wurde, ist es in der "neuen Situation" auf jeden Fall auch so. Oder?

              Grüße Robert

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                #8
                ... ist es in der "neuen Situation" auf jeden Fall auch so. Oder?
                Das musst du hier im Forum nicht fragen, Steuerberatung gibt es hier nicht, nur Ausfüllhilfe.

                Wenn das Haus selbst gebaut wurde, sollte die Ermittlung der Gebäude-AfA auch zu schaffen sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                Kommentar


                  #9
                  "Steuerberatung gibt es hier nicht, nur Ausfüllhilfe."

                  Ok. Das ist aber Schade. Ist das nicht zulässig? Versehe ich nicht. Aber wenn es so ist, dann ist es halt so. Danke an Alle!​

                  Kommentar


                    #10
                    Ist das nicht zulässig?
                    Genauso ist es, das Steuerberatungsgesetz erlaubt das nicht.

                    Hallo zusammen, hier folgt eine Schritt für Schritt Anleitung zum Einstellen einer Frage in das ELSTER Anwender Forum. 1. Wählen Sie auf der Startseite ein geeignetes Unterforum in das Ihre Frage passt (z.B. [Mein ELSTER] oder [ElsterFormular] wie im Screenshot zu sehen) Screenshot (https://download.elster.de/download/dokument
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Wenn du meinem Link gefolgt bist, dann hast ja folgendes gelesen: Du kannst seit 2023 auf die exakte Ermittlung der Losten verzichten und stattdessen eine Jahrespauschale von 1.260 Euro (210 Tage x 6,-- Euro) nutzen. Ich habe fuer unser Arbeitszimmer im EFH ein exakte Ermittlung durchgefuehrt und kam zu dem Schluss, dass wir mit der Pauschale deutlich besser wegkommen und ich mir die jaehrlich aufwendige Berechnung ersparen kann. Ob das bei euch auch so ist, musst du selber ermitteln.

                      Neben der Pauschale kann man uebrigens trotzem noch gewisse Werbungskosten zusaetzlich absetzen, z.B. Bueromoebel, Telefonkosten und Arbeitsmittel. Zudem musst du nicht auf die Eigentumsverhaeltnisse beim Haus achten und auch nicht um die anteilige Berechnung fuer die Benutzung des Raumes.

                      Wenn beide Ehepartner gemeinsam ein haeusliches Arbeitszimmer nutzen, das fuer beide waehrend des gesamten Kalenderjahres den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betaetigung bildet und auf die Ermittlung der dafuer angefallenen Aufwendungen verzichten, koennen beide jeweils die Jahrespauschale von 1.260 Euro als Werbungskosten abziehen.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo R.H. ,

                        anerkannt wurde, ist es in der "neuen Situation" auf jeden Fall auch so. Oder?
                        '#8

                        Das entscheidet letztendlich nur dein zuständiges FA. Eventuell ist das durch deinen Umzug sogar auch ein ganz anderes.

                        Gruß - Hans

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                          #13
                          Lieber Hund Katze Maus --- danke für den Link (kannte ich schon). Werde natürlich auch erst mal rechnen müssen, was günstiger ist (Jahrespauschale oder Einzelauflistung)

                          Ich bin verwirrt!

                          Einmal finde ich folgendes im Netz:

                          "Wer im häuslichen Arbeitszimmer oder in der Arbeitsecke Arbeiten erledigt, für die ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann nur noch die Homeoffice-Pauschale geltend machen."

                          dann:

                          "Ja, ein häusliches Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar, wenn vertraglich Homeoffice vereinbart ist und kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber existiert
                          . Da kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, oft in Form einer Jahrespauschale von 1.260 € (entspricht 126 Tagen à 10 €), wenn es nicht der Mittelpunkt ist, oder sogar unbegrenzt, falls es den Mittelpunkt bildet.​"

                          Also, der Arbeitsplatz meines Schwiegersohnes bildet unumstritten den "Mittelpunkt..." Durch den Homeofficevertrag --- arbeiten von zu Hause aus --- steht ja wohl "kein andere Arbeitsplatz zur Verfügung"
                          ​​
                          Ich verstehe nicht was jetzt in meinem Fall gültig bzw. anzuwenden ist. Ich hoffe das Problem gehört zum Thema "Ausfüllhilfe" und nicht "Steuerberatung", dann wäre es schön wenn mir jemand einen Tipp zum Ausfüllen geben könnte.

                          Grüße Robert

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                            #14
                            In dem Finanztip-Link ist es doch ausführlich beschrieben.

                            Kommentar


                              #15
                              Ich hoffe das Problem gehört zum Thema "Ausfüllhilfe" und nicht "Steuerberatung",
                              Natürlich ist das Steuerrecht, warum sollte das zur Ausfüllhilfe gehören ? Ob das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit

                              bildet, ist aber doch nicht so schwer zu beantworten. Es gibt dazu genug seriöse Artikel im Netz.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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