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    #16
    Möchte natürlich keine Fehler machen....bzgl. Steuerrecht und Ausfüllhilfe. Aber für mich als Laie ist, was jetzt in welchem Fall zutrifft, schwer zu erkennen.

    Wie schon geschrieben....der Mittelpunkt ist eindeutig. Mich hat halt verwirrt, dass im Netz einmal steht, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dann nur Homeoffice Pauschale, und dann wieder volle Absetzbarkeit.
    Meine Erkenntnis, je mehr man liest desto irrer wird man. (ich jedenfalls) ;-)

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      #17
      Meine Erkenntnis, je mehr man liest desto irrer wird man. (ich jedenfalls) ;-)
      Da es in dem Bereich mehrfach Änderungen gegeben hat die zwar hauptsächlich die Homeoffice-Pauschale betrafen,

      aber eben auch das häusliche Arbeitszimmer, sollte man sich auf oft KI-generierte Auskünfte im Netz nicht verlassen.

      Da wird schon mal die frühere Rechtslage zitiert. Beim Thema Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit als

      Voraussetzung für die Geltendmachung der gesamten Kosten des häuslichen Arbeitszimmers hat sich aber nichts geändert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Wenn

        - ihr glaubhaft darlegen koennt, dass kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfuegung steht (durch Vertrag oder schriftliche Bestaetigung des AG),

        - euch die Grundlagen fuer die Berechnung bekannt sind (Eigentumsverhaeltnisse, Einrichtung, Nutzen) und auch belegen koennt,

        - ihr unbedingt eine exakte Berechnung machen wollt, anstatt die Pauschalen zu nutzen (hier 2 x 1260 Euro ohne Nachweise!),

        dann man viel Erfolg. Das Finanzamt wird sich die Notwendigkeit eines haeuslichen Arbeitszimmers und die Berechnung genau belegen lassen - so jedenfalls meine eigene Erfahrung. Aber die Berechnung und die Sinnhaftigkeit muesst ihr schon selber durchfuehren und fuer euch entscheiden.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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