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Bescheinigungen zu Kapitalleistung bAV und Rieser-Renten

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    Bescheinigungen zu Kapitalleistung bAV und Rieser-Renten

    Hallo,

    in 2025 habe ich eine einmalige Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge bekommen, außerdem startet in 2025 eine Riester-Rente. Zu beiden habe ich noch keine Bescheinigungen. Bekomme ich dazu sicher eine Bescheinigung? Lt. Elster soll das ja bis ca. Mitte März erfolgt sein.
    Ich tue mich sehr schwer, die richtigen Stellen in Elster zu finden, wo das einzutragen ist. ChatGPT war dazu leider auch keine Hilfe.
    Also letztlich ist meine Frage, ob man zu beiden Renten-Zahlungen sicher eine Bescheinigung bekommt?
    Wenn Ja, warte ich einfach noch ab ...
    Wenn Nein, habe ich weitere Fragen, wo das dann wie einzutragen ist.

    Vielen lieben Dank für die Antwort​

    #2
    Bekomme ich dazu sicher eine Bescheinigung?
    Das wissen wir hier nicht, die Bescheinigungen müssen bis Ende Februar übermittelt werden, was in der Regel auch funktioniert.

    Die Riesterrente ist in der Anlage R - AV/bAV zu erklären, bei der betrieblichen Altersversorgung hängt es von der Zahlstelle ab,

    ob die in der Anlage N oder der bereits genannten Anlage R - AV/bAV zu erfassen ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort, dann warte ich erst Mal bis Ende Februar und melde mich dann ggf. nochmals

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        #4
        Hallo,

        jetzt ist Mitte März. Zur Riester-Rente ist mittlerweile eine Bescheinigung da und die konnte ich damit in die Anlage R -AV/bAV eintragen.
        Zur Einmalzahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist allerdings keine Bescheinigung da.
        Wie komme ich da jetzt weiter?
        Muss ich diese überhaupt dann in die Steuererklärung eintragen oder macht das das Finanzamt?
        Gezahlt wurde die bAV direkt vom Versicherer? Ist der Versicherer dann die Zahlstelle? Ist es dann in die Anlage N oder R einzutragen?

        Danke für Eure Antwort

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          #5
          Gezahlt wurde die bAV direkt vom Versicherer? Ist der Versicherer dann die Zahlstelle? Ist es dann in die Anlage N oder R einzutragen?
          Für die Anlage N bekommt man eine Lohnsteuerbescheinigung. Wann wurde denn die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen ?

          Ab dem Jahr 2005 oder bereits davor ? Irgendetwas wird dir der Versicherer doch bei der Auszahlung schriftlich mitgeteilt haben ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Die betriebliche Altersvorsorge wure 1997 abgeschlossen. Bei der Auszahlung habe ich nur ein Schreiben per Post bekommen mit der Angabe der garantierten Versicherungssumme, der Beteiligung am Gewinn und der Ablaufleistung, aber keine Information bez. Steuererklärung.
            Muss ich das überhaupt in der Steuererklärung angeben oder macht das das Finanzamt selbst?
            Muss ich mich da jetzt an den Versicherer wenden bez. einer Bescheinigung?
            Könnt ihr mir sagen, was da in die bAV einzutragen ist?

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              #7
              Die betriebliche Altersvorsorge wurde 1997 abgeschlossen.
              Sieht nach steuerfreier Lebensversicherung aus !

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das klingt logisch, vorallem da ich eine weitere betriebliche Altersvorsorge habe, zu der eine Bescheinigung vorlag, die allerdings am 1.1.2005 abgeschlossen wurde.
                Danke für Deine Hilfe

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