Hallo,
habe von meiner Lebensversicherung (LV) ein Schreiben bekommen.
Diese LV wurde für einen neuen Rentenfond aufgelöst.
Muss ich überhaupt das in der Steuer angeben?
Wo wird das eingetragen?
Habe hier gelesen in Zeile 12 oder Zeile 18.
Zeile 12 geht kein "Minus"
Zeile 18 geht "Minus", aber bei der Steuerberechnung kommt folgendes:
"Abbruch-Hinweise Anlage KAP: Es wurden Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterliegen, erklärt. Diese sind allerdings höher als die gesamten erklärten Kapitalerträge. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Für den Fall, dass negative Einnahmen vorliegen, tragen Sie diese bitte zusätzlich ein und zwar entweder als „Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ oder als „Verluste aus der Veräußerung von Aktien" Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."
Danke für eine Antwort.
filedata/fetch?filedataid=8354
habe von meiner Lebensversicherung (LV) ein Schreiben bekommen.
Diese LV wurde für einen neuen Rentenfond aufgelöst.
Muss ich überhaupt das in der Steuer angeben?
Wo wird das eingetragen?
Habe hier gelesen in Zeile 12 oder Zeile 18.
Zeile 12 geht kein "Minus"
Zeile 18 geht "Minus", aber bei der Steuerberechnung kommt folgendes:
"Abbruch-Hinweise Anlage KAP: Es wurden Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterliegen, erklärt. Diese sind allerdings höher als die gesamten erklärten Kapitalerträge. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Für den Fall, dass negative Einnahmen vorliegen, tragen Sie diese bitte zusätzlich ein und zwar entweder als „Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ oder als „Verluste aus der Veräußerung von Aktien" Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."
Danke für eine Antwort.
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