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Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG - Negative Kapitalerträge

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    Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG - Negative Kapitalerträge

    Hallo,

    habe von meiner Lebensversicherung (LV) ein Schreiben bekommen.
    Diese LV wurde für einen neuen Rentenfond aufgelöst.

    Muss ich überhaupt das in der Steuer angeben?
    Wo wird das eingetragen?
    Habe hier gelesen in Zeile 12 oder Zeile 18.

    Zeile 12 geht kein "Minus"
    Zeile 18 geht "Minus", aber bei der Steuerberechnung kommt folgendes:


    "Abbruch-Hinweise Anlage KAP: Es wurden Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterliegen, erklärt. Diese sind allerdings höher als die gesamten erklärten Kapitalerträge. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Für den Fall, dass negative Einnahmen vorliegen, tragen Sie diese bitte zusätzlich ein und zwar entweder als „Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ oder als „Verluste aus der Veräußerung von Aktien" Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

    Danke für eine Antwort.

    filedata/fetch?filedataid=8354

    #2
    Hallo,

    will mich zu diesem Thread mal einklinken.
    Habe von meiner LV auch ein Schreiben bekommen (s. Anhang).
    Diese LV wurde für einen neuen Rentenfond aufgelöst.

    Muss ich überhaupt das in der Steuer angeben?


    Zeile 12 geht kein "Minus"
    Zeile 18 geht "Minus", aber bei der Steuerberechnung kommt folgendes:


    "Abbruch-Hinweise Anlage KAP: Es wurden Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterliegen, erklärt. Diese sind allerdings höher als die gesamten erklärten Kapitalerträge. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Für den Fall, dass negative Einnahmen vorliegen, tragen Sie diese bitte zusätzlich ein und zwar entweder als „Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ oder als „Verluste aus der Veräußerung von Aktien" Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

    PS: Ich benutze Elster.
    filedata/fetch?filedataid=8354
    Zuletzt geändert von forum; 31.01.2026, 15:54.

    Kommentar


      #3
      Habe von
      meiner LV auch ein Schreiben bekommen (s. Anhang).
      Ich sehe keinen Anhang.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Habe von
        Ich sehe keinen Anhang.
        Der Anhang (Steuerbescheinigung) ist nach meiner Frage/Text.
        Zuletzt geändert von forum; 31.01.2026, 16:19.

        Kommentar


          #5
          Zitat von forum Beitrag anzeigen
          ein Schreiben bekommen (s. Anhang)
          Das Schreiben ist hier nicht zu sehen.

          Kommentar


            #6
            Wenn man Deinen Beitrag zitiert, dann erscheinen allerdings am Ende noch ein paar kryptische Zeichen:

            Zitat von forum Beitrag anzeigen
            PS: Ich benutze Elster.
            filedata/fetch?filedataid=8354

            Kommentar


              #7
              ... die aber auch nicht lesbar sind, sobald ich meine Antwort absende

              Kommentar


                #8
                Noch mal der Anhang
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  Hier geht's weiter: https://forum.elster.de/anwenderforu...alertr%C3%A4ge

                  Kommentar


                    #10
                    Die Steuerbescheinigung der DEBEKA besagt m. E., dass es sich um einen Fall für die Zeile 12 der Anlage KAP handelt..

                    Dort werden die Verluste ohne Vorzeichen erfasst.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die Steuerbescheinigung der DEBEKA besagt m. E., dass es sich um einen Fall für die Zeile 12 der Anlage KAP handelt..

                      Dort werden die Verluste ohne Vorzeichen erfasst.
                      Habe den Betrag ohne Vorzeichen in Z.12 eingetragen.
                      In der Steuerberechnung wird der Betrag gar nicht berücksichtigt.
                      Warum soll ich den überhaupt eintragen?

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                        #12
                        Warum soll ich den überhaupt eintragen?
                        Hattest du denn 2025 keine positiven Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags, mit denen der Verlust verrechnet werden kann ?

                        Die müssten natürlich ebenfalls vollständig erklärt werden ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Habe keine Kapitalerträge

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                            #14
                            Habe keine Kapitalerträge
                            Wenn das auch in Zukunft so bleibt oder deine Kapitalerträge in den nächsten Jahren unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen werden,

                            wird dir die Feststellung eines Verlustvortrags durch das Finanzamt tatsächlich nichts bringen. Diese Verluste können nur mit positiven

                            Kapitalerträgen verrechnet werden, nicht mit anderen Einkünften.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Also brauche ich das in der Steuererklärung nicht angeben?

                              Kommentar

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