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Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG - Negative Kapitalerträge

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    #16
    Zitat von forum Beitrag anzeigen
    Also brauche ich das in der Steuererklärung nicht angeben?
    Im Zweifelsfall stellt das FA einen verbleibenden Verlust aus Kapitalerträgen fest. Ob du der Meinung bist, dass du den künftig gegen Kapitalerträge verrechnen kannst (und wie gesagt hat das nur dann Effekt, wenn der Sparerfreibetrag überschritten wird), musst du selbst wissen.

    Was ich mich frage: Warum stellt man sich solche Fragen nicht vorher? Dass die Auflösung einer KLV auch steuerliche Auswirkungen hat, kommt ja nicht wirklich überraschend.

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      #17
      Wenn ich den beleg richtig gelesen habe, geht es doch auch um eine Versicherung die 2026 aufgelöst wurde.
      Somit gibt es entsprechende Daten über den bescheinigungsabruf auch frühestens für die Einkommensteuererklärung 2026.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #18
        Somit gibt es entsprechende Daten über den bescheinigungsabruf auch frühestens für die Einkommensteuererklärung 2026.
        Gibt es da wirklich eine elektronisch übermittelte Bescheinigung ? Bei Kapitalerträgen werden doch freigestellte Zinsen übermittelt.

        Ansonsten hast du natürlich recht, der Vorgang gehört nach 2026.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Einwurf am Rande: Wenn Du den Verlust erklärst, ein Verlustfeststellungsbescheid erteilt wird und Du den Verlust nie never aufbrauchen wirst, bist Du und Deine Erben bis an Dein Lebensende verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da das ein Pflichterklärungsfall ist (§ 56 Satz 2 EStDV).
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Wenn ich den beleg richtig gelesen habe, geht es doch auch um eine Versicherung die 2026 aufgelöst wurde.
            Somit gibt es entsprechende Daten über den bescheinigungsabruf auch frühestens für die Einkommensteuererklärung 2026.
            Danke für den Hinweis (2026)

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              #21
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Einwurf am Rande: Wenn Du den Verlust erklärst, ein Verlustfeststellungsbescheid erteilt wird und Du den Verlust nie never aufbrauchen wirst, bist Du und Deine Erben bis an Dein Lebensende verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da das ein Pflichterklärungsfall ist (§ 56 Satz 2 EStDV).
              Ich werde bei der Steuer 2026 diese negativen Kapitalerträge nicht angeben.

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