Einzelveranlagung bei getrennt lebenden Ehepartnern

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  • Fisch14
    Neuer Benutzer
    • 01.02.2026
    • 8

    #1

    Einzelveranlagung bei getrennt lebenden Ehepartnern

    Mein Mann und ich leben seit Mitte Dezember 2024 getrennt. Das gesamte Jahr 2025 hatten wir deshalb keinen gemeinsamen Haushalt mehr. 2 unserer Kinder sind bereits erwachsen. Ein minderjähriges Kind lebt bei mir.
    Im Hauptvordruck habe ich bei 1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG) meinen Namen und meine Adresse, verheiratet seit..., dauernd getrenn lebend seit... angegeben.
    Bei 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehepartner/-in B / Lebenspartner/-in B nach dem LPartG) habe ich gar nichts eingetragen.
    ​Bei 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart habe ich Einzelveranlagung von Ehegatten angeklickt.

    Jetzt kommt folgende Fehlermeldung: Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2025 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).​

    Mögliche Fehlerquellen sollen im Hauptvordruck bei 1 oder 3 liegen.

    Bei 1: Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2025 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).​
    Bei 3: Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2025 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).​

    Was muss ich wo korrekt eingeben?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).​
    Soll heißen: Bei der Art der Veranlagung darf nichts ausgewählt werden, also das Häkchen bei Einzelveranlagung einfach ersatzlos deaktivieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Fisch14
      Neuer Benutzer
      • 01.02.2026
      • 8

      #3
      Vielen Dank. Das hatte ich schon längst versucht. Dann kommt diese Fehlermeldung: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig (1. Anlage Kind).​ Dort hatte ich bei Person A und B leibliches Kind angegeben. Wenn ich leibliches Kind bei Person B lösche, dann kommt die Fehlermeldung: Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (1. Anlage Kind).​

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Du musst die Angaben zum Vater unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person erfassen.

        Du selbst bist jetzt die steuerpflichtige Person, nicht mehr die Ehefrau.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Fisch14
          Neuer Benutzer
          • 01.02.2026
          • 8

          #5
          Hatte ich schon versucht. Dann kommt die Fehlermeldung: Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (1. Anlage Kind).​

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          • Fisch14
            Neuer Benutzer
            • 01.02.2026
            • 8

            #6
            Vielen Dank! Hatte deine Antwort eben nicht gesehen. Fehlermeldung ist weg. :-)

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (1. Anlage Kind).​
              Dann hast du deinen Mann bisher noch nicht in Zeile 11 und 12 der Anlage Kind erfasst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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