Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einzelveranlagung bei getrennt lebenden Ehepartnern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einzelveranlagung bei getrennt lebenden Ehepartnern

    Mein Mann und ich leben seit Mitte Dezember 2024 getrennt. Das gesamte Jahr 2025 hatten wir deshalb keinen gemeinsamen Haushalt mehr. 2 unserer Kinder sind bereits erwachsen. Ein minderjähriges Kind lebt bei mir.
    Im Hauptvordruck habe ich bei 1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG) meinen Namen und meine Adresse, verheiratet seit..., dauernd getrenn lebend seit... angegeben.
    Bei 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehepartner/-in B / Lebenspartner/-in B nach dem LPartG) habe ich gar nichts eingetragen.
    ​Bei 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart habe ich Einzelveranlagung von Ehegatten angeklickt.

    Jetzt kommt folgende Fehlermeldung: Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2025 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).​

    Mögliche Fehlerquellen sollen im Hauptvordruck bei 1 oder 3 liegen.

    Bei 1: Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2025 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).​
    Bei 3: Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2025 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).​

    Was muss ich wo korrekt eingeben?

    #2
    Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).​
    Soll heißen: Bei der Art der Veranlagung darf nichts ausgewählt werden, also das Häkchen bei Einzelveranlagung einfach ersatzlos deaktivieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank. Das hatte ich schon längst versucht. Dann kommt diese Fehlermeldung: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig (1. Anlage Kind).​ Dort hatte ich bei Person A und B leibliches Kind angegeben. Wenn ich leibliches Kind bei Person B lösche, dann kommt die Fehlermeldung: Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (1. Anlage Kind).​

      Kommentar


        #4
        Du musst die Angaben zum Vater unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person erfassen.

        Du selbst bist jetzt die steuerpflichtige Person, nicht mehr die Ehefrau.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hatte ich schon versucht. Dann kommt die Fehlermeldung: Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (1. Anlage Kind).​

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank! Hatte deine Antwort eben nicht gesehen. Fehlermeldung ist weg. :-)

            Kommentar


              #7
              Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (1. Anlage Kind).​
              Dann hast du deinen Mann bisher noch nicht in Zeile 11 und 12 der Anlage Kind erfasst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X