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Einmalige Betriebsrente, Füntelregelung Anlage N (2025)

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    #16
    Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und bitte schon mal um Nachsicht, falls ich etwas falsch mache.

    Ich habe ein ähnliches Thema wie Gradiva, allerdings mit dem Unterschied, dass die Auszahlung meiner betrieblichen Altersversorgung erst 2026 erfolgen wird.
    Eine Steuerbescheinigung mit elektronischer Datenübermittlung habe ich daher noch nicht.

    Bei meiner bAV handelt es sich um eine Direktzusage meines ehemaligen Arbeitgebers.
    Standardmäßig ist eine einmalige Kapitalauszahlung vorgesehen, alternativ wären auch Ratenzahlung oder lebenslange Rente möglich.

    Da ich mich in Kürze entscheiden möchte, habe ich mit ELSTER 2025 eine Simulation gemacht, um die steuerlichen Auswirkungen – insbesondere in Bezug auf
    die Fünftelregelung bei Einmalzahlung – besser einschätzen zu können.

    Dabei ist mir aufgefallen, dass ich den Auszahlungsbetrag nicht nur in Zeile 16 (LStB Nr. 9) eintragen muss, sondern zusätzlich auch in Zeile 11 und 12 (LStB Nr. 8 und 29),
    damit überhaupt ein Ergebnis zustande kommt.
    Die bAV-Auszahlung wird dann nach Abzug von Frei- und Pauschalbetrag voll versteuert.

    Was mich aber eigentlich beschäftigt:

    Nach dem Wachstumschancengesetz 2024 wurden die Regelungen zur Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug ab 01.01.2025 geändert.
    (Streichung der Sätze 9 und 10 zu Artikel 5)


    Das bedeutet wohl:

    - keine Anwendung der Fünftelregelung mehr durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug

    - Anwendung nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung

    - Arbeitnehmer müssen sie selbst in der Steuererklärung geltend machen



    Meine Frage ist daher: Was muss man konkret tun, um die Fünftelregelung zu bekommen?

    Wenn ich in der ELSTER-Simulation den Betrag zusätzlich in Zeile 17 (LStB Nr. 10) eintrage, reduziert sich die Steuer deutlich.
    Für mich sieht das so aus wie ein „Antrag“ auf Anwendung der Fünftelregelung, den das Finanzamt dann prüft?

    Hat dazu jemand Erfahrung oder kann sagen, ob das so korrekt ist?

    Danke schon mal!

    Kommentar


      #17
      Hat dazu jemand Erfahrung oder kann sagen, ob das so korrekt ist?​
      Solange die Steuerberechnung von Mein ELSTER bei einem Eintrag unter Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung nicht funktioniert,

      kannst du das nicht korrekt simulieren. In meinem kommerziellen Steuerprogramm funktioniert die Berechnung.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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