Hallo zusammen,
ich versuche mich gerade an der Einkommenssteuererklärung für 2024. Ich war in dem Jahr zum ersten Mal seit Corona wieder verschiedentlich dienstlich unterwegs, teils im Inland, teils in Ungarn bzw. Österreich. Flug und Hotel wurden immer direkt vom Arbeitgeber gebucht und bezahlt und hin und wieder gab es dort noch einzelne Mahlzeiten vor Ort, meistens aber nicht. Entsprechend habe ich die Abwesenheitstage in Anlage N eingetragen, die jeweiligen Kürzungsbeträge für Mahlzeitegestellung ausgerechnet und diese in Zeile 78 bzw. Zeile 79 eingetragen.
Wenn ich nun im "Schritt Prüfen und Steuern berechnen" das pdf herunterlade, steht dort gleich am Anfang folgendes:
Ich habe es nun mehrfach gelesen, kann aber keine konkrete Handlungsaufforderung daraus ableiten. Meine Gedanken dazu:
Ich habe seit einigen Tagen versucht, meinen Sachbearbeiter zu erreichen, es geht dort aber wiederholt niemand ans Telefon und so viele Tage aus meiner eingeräumten Abgabefristverlängerung bleiben mir nun nicht mehr. Die Forumssuche fördert leider nur die gleiche Frage ohne Antwort zutage und die Hilfetexte sowie der Steuerchatbot gehen nicht im Geringsten darauf ein :-(
Der Sachverhalt ist vielleicht ein bisschen exotisch, aber es dürften sich doch immer noch jedes Jahr viele tausend Leute darin wiederfinden - hat hier jemand Erfahrung damit und wie wurde es gehandhabt?
ich versuche mich gerade an der Einkommenssteuererklärung für 2024. Ich war in dem Jahr zum ersten Mal seit Corona wieder verschiedentlich dienstlich unterwegs, teils im Inland, teils in Ungarn bzw. Österreich. Flug und Hotel wurden immer direkt vom Arbeitgeber gebucht und bezahlt und hin und wieder gab es dort noch einzelne Mahlzeiten vor Ort, meistens aber nicht. Entsprechend habe ich die Abwesenheitstage in Anlage N eingetragen, die jeweiligen Kürzungsbeträge für Mahlzeitegestellung ausgerechnet und diese in Zeile 78 bzw. Zeile 79 eingetragen.
Wenn ich nun im "Schritt Prüfen und Steuern berechnen" das pdf herunterlade, steht dort gleich am Anfang folgendes:
Elster-Hinweise
Anlage N: Sie haben bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit neben der Eintragung zum
Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung gleichzeitig Eintragungen zu Abwesenheitstagen bei einer
Auswärtstätigkeit im Inland und zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vorgenommen. Bitte prüfen
Sie Ihre Angaben, da der Kürzungsbetrag lediglich für eine Auswärtstätigkeit im Inland
berücksichtigt werden kann.
Anlage N: Sie haben bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit neben der Eintragung zum
Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung gleichzeitig Eintragungen zu Abwesenheitstagen bei einer
Auswärtstätigkeit im Inland und zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vorgenommen. Bitte prüfen
Sie Ihre Angaben, da der Kürzungsbetrag lediglich für eine Auswärtstätigkeit im Inland
berücksichtigt werden kann.
- Wenn man es wörtlich nimmt, soll ich den Kürzungsbetrag für die Aufenthalte im Ausland einfach weglassen, da er nicht berücksichtigt werden kann? Das würde mich ja wundern, da es zu einer höheren Erstattung führt.
- Sind die Kürzungsbeträge zusammenzuzählen und als Summe in Zeile 78 einzutragen? Aber warum gäbe es dann überhaupt separate Zeilen anstatt einer einzigen?
- Oder das Ganze einfach ignorieren und so wie es ist einreichen? Im Sinne von "ich habe geprüft und komme zu dem Schluss dass es so wie es da eingetragen wurde schon richtig ist"?
Ich habe seit einigen Tagen versucht, meinen Sachbearbeiter zu erreichen, es geht dort aber wiederholt niemand ans Telefon und so viele Tage aus meiner eingeräumten Abgabefristverlängerung bleiben mir nun nicht mehr. Die Forumssuche fördert leider nur die gleiche Frage ohne Antwort zutage und die Hilfetexte sowie der Steuerchatbot gehen nicht im Geringsten darauf ein :-(
Der Sachverhalt ist vielleicht ein bisschen exotisch, aber es dürften sich doch immer noch jedes Jahr viele tausend Leute darin wiederfinden - hat hier jemand Erfahrung damit und wie wurde es gehandhabt?


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