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Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung Inland und Ausland

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    Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung Inland und Ausland

    Hallo zusammen,

    ich versuche mich gerade an der Einkommenssteuererklärung für 2024. Ich war in dem Jahr zum ersten Mal seit Corona wieder verschiedentlich dienstlich unterwegs, teils im Inland, teils in Ungarn bzw. Österreich. Flug und Hotel wurden immer direkt vom Arbeitgeber gebucht und bezahlt und hin und wieder gab es dort noch einzelne Mahlzeiten vor Ort, meistens aber nicht. Entsprechend habe ich die Abwesenheitstage in Anlage N eingetragen, die jeweiligen Kürzungsbeträge für Mahlzeitegestellung ausgerechnet und diese in Zeile 78 bzw. Zeile 79 eingetragen.

    Wenn ich nun im "Schritt Prüfen und Steuern berechnen" das pdf herunterlade, steht dort gleich am Anfang folgendes:
    Elster-Hinweise

    Anlage N: Sie haben bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit neben der Eintragung zum
    Kürzungsbetrag für Mahlzeitengestellung gleichzeitig Eintragungen zu Abwesenheitstagen bei einer
    Auswärtstätigkeit im Inland und zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vorgenommen. Bitte prüfen
    Sie Ihre Angaben, da der Kürzungsbetrag lediglich für eine Auswärtstätigkeit im Inland
    berücksichtigt werden kann.​
    Ich habe es nun mehrfach gelesen, kann aber keine konkrete Handlungsaufforderung daraus ableiten. Meine Gedanken dazu:
    • Wenn man es wörtlich nimmt, soll ich den Kürzungsbetrag für die Aufenthalte im Ausland einfach weglassen, da er nicht berücksichtigt werden kann? Das würde mich ja wundern, da es zu einer höheren Erstattung führt.
    • Sind die Kürzungsbeträge zusammenzuzählen und als Summe in Zeile 78 einzutragen? Aber warum gäbe es dann überhaupt separate Zeilen anstatt einer einzigen?
    • Oder das Ganze einfach ignorieren und so wie es ist einreichen? Im Sinne von "ich habe geprüft und komme zu dem Schluss dass es so wie es da eingetragen wurde schon richtig ist"?

    Ich habe seit einigen Tagen versucht, meinen Sachbearbeiter zu erreichen, es geht dort aber wiederholt niemand ans Telefon und so viele Tage aus meiner eingeräumten Abgabefristverlängerung bleiben mir nun nicht mehr. Die Forumssuche fördert leider nur die gleiche Frage ohne Antwort zutage und die Hilfetexte sowie der Steuerchatbot gehen nicht im Geringsten darauf ein :-(

    Der Sachverhalt ist vielleicht ein bisschen exotisch, aber es dürften sich doch immer noch jedes Jahr viele tausend Leute darin wiederfinden - hat hier jemand Erfahrung damit und wie wurde es gehandhabt?

    #2
    Vielleicht hilft dieser Beitrag betr. Kürzungsbeträge im Ausland:
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Danke. Es geht mir allerdings nicht um die Berechnung der Summen - das habe ich (glaube ich bereits) richtig gemacht. Mich wundert nur, dass mir dieser Hinweis angezeigt wird.

      Die verschiedenen befragten KI-Sprachmodelle meinen allerdings einstimmig, dass der ignoriert werden kann und nur nochmal den Anstoß geben soll, darüber nachzudenken, ob die Eintragung in beide Zeilen nicht aus Versehen erfolgt sei.

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        #4
        Das Problem ist eigentlich recht Simpel wenn man sich die Anlage bezüglich der Verpflegungsmehraufwendungen anschaut:
        Inländische Auswärtstätigkeiten werden in Zeile 75 lediglich mit der Anzahl der Tage erklärt, da diese immer den gleichen Pauschbetrag für die VMA haben und in Zeile 78 kommen die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung.

        Ausländische VMA muss man zunächst über das entsprechende Eingabefenster (Zeile 79) berechnunen lassen mit dem jeweils gültigen Pauschbetrag und trägt anschließend wenn die Berechnung abgeschlossen ist die Kürzungsbeträge in Zeile 79 ein.

        Warum man allerdings in dem Berechnungsteil ebenfalls Zeilennummer 79 hat ist mir ein absolutes Rätzel

        Achtung: für 2025 haben sich die Zeilennummern geändert!
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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