Hi,
a) ist mein Freiwilliges Soziales Jahr eine Steuerfreie Aufwandsentschädigung nach Anlage N - 4? Und trage ich dann den Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung ein oder den Gesamt-Brutto der Lohnabrechnung?
b) gleich Frage für Anlage N Angabe zum Arbeitlohn - für das FSJ den Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung oder das Gesamt-Brutto der Lohnabrechnung?
c) wenn ich Anspruch auf eine Renten-Zahlung hatte, diese Zahlung aber abgezweigt wurde und ich diese nie erhielt sondern jemand anderes, muss ich die dann trotzdem ab Anspruchsdatum angeben oder ab den Datum an dem ich selber sie tatsächlich erhalten hab?
Hoffentlich kann jemand helfen, Danke.
a) ist mein Freiwilliges Soziales Jahr eine Steuerfreie Aufwandsentschädigung nach Anlage N - 4? Und trage ich dann den Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung ein oder den Gesamt-Brutto der Lohnabrechnung?
b) gleich Frage für Anlage N Angabe zum Arbeitlohn - für das FSJ den Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung oder das Gesamt-Brutto der Lohnabrechnung?
c) wenn ich Anspruch auf eine Renten-Zahlung hatte, diese Zahlung aber abgezweigt wurde und ich diese nie erhielt sondern jemand anderes, muss ich die dann trotzdem ab Anspruchsdatum angeben oder ab den Datum an dem ich selber sie tatsächlich erhalten hab?
Hoffentlich kann jemand helfen, Danke.

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