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Steuerfreie Aufwandsentschädigung

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    Steuerfreie Aufwandsentschädigung

    Hi,

    a) ist mein Freiwilliges Soziales Jahr eine Steuerfreie Aufwandsentschädigung nach Anlage N - 4? Und trage ich dann den Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung ein oder den Gesamt-Brutto der Lohnabrechnung?

    b) gleich Frage für Anlage N Angabe zum Arbeitlohn - für das FSJ den Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung oder das Gesamt-Brutto der Lohnabrechnung?

    c) wenn ich Anspruch auf eine Renten-Zahlung hatte, diese Zahlung aber abgezweigt wurde und ich diese nie erhielt sondern jemand anderes, muss ich die dann trotzdem ab Anspruchsdatum angeben oder ab den Datum an dem ich selber sie tatsächlich erhalten hab?


    Hoffentlich kann jemand helfen, Danke.


    #2
    Hallo Jan0417,

    wenn du eine Lohnsteuerbescheinigung hast deutet das schon mal darauf hin, dass das FSJ nicht mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung abgegolten wird.
    Du solltest "natürlich" den Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N übernehmen. Das Finanzamt kennt den Betrag sowieso. ;-)

    Wenn es einen Unterschied zwischen dem Bruttolohn und dem Gesamt-Brutto gibt, dann hast du vielleicht noch andere Lohnbestandteile bekommen, die tatsächlich steuerfrei sind.

    Und wenn du der Mensch bist, der die Rente zu kriegen hat, wirst du sie auch versteuern müssen, ab Anspruchdatum. Das ist aber nur meine Vermutung. Besser wäre es, du fragst einen Steuerberater (m/w/d), der dich nach allen Umständen befragt, die ggfs. zu berücksichtigen sind.

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      #3
      Das ist aber nur meine Vermutung
      Du vermutest richtig ! Auch für Renten werden Bescheinigungen übermittelt, die bis Ende Februar abrufbar sein sollten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Bescheinigungen übermittelt, die bis Ende Februar abrufbar sein sollten.
        Die DRV-Bescheinigungen waren bei mir mitte Januar bereits da,
        die EZVK-Bescheinigungen meiner Frau konnte ich gestern einsehen.
        Auch FB einer Bank fand ich gestern vor - jetzt trudelt langsam alles ein.

        Gruß - Hans

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          #5
          Auch FB einer Bank fand ich gestern vor -
          Wobei die an die Finanzverwaltung übermittelten Bescheinigungen der Banken über die freigestellten Kapitalerträge für die Steuererklärung

          nicht verwertbar sind und bei uns auch manchmal erst im März übermittelt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            Hallo Jan0417,

            wenn du eine Lohnsteuerbescheinigung hast deutet das schon mal darauf hin, dass das FSJ nicht mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung abgegolten wird.
            Du solltest "natürlich" den Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N übernehmen. Das Finanzamt kennt den Betrag sowieso. ;-)



            Und wenn du der Mensch bist, der die Rente zu kriegen hat, wirst du sie auch versteuern müssen, ab Anspruchdatum. Das ist aber nur meine Vermutung. Besser wäre es, du fragst einen Steuerberater (m/w/d), der dich nach allen Umständen befragt, die ggfs. zu berücksichtigen sind.
            Also die Aufwandsentschädigung meines FSJ bestand aus eben besagter Aufwandsentschädigung sowie Verpflegungsgeld für Unterkunft usw.
            Von Gesamt Brutto ist aber eben nur ein Teil auf der Lohnsteuerbescheinigung - das ist dann der Teil den ich bei "Arbeitslohn" angebe, und der übrigenTeil dann zu "Steuerfreie Aufwandsentschädigung"? Lohnsteuer musste ich logischerweise nicht zahlen da zu wenig Einkommen.


            Ja, hatte gehofft mir nen Steuerberater sparen zu können da ich noch in Ausbildung bin und nicht unbedingt das nötige Kleingeld dafür habe. Danke trotzdem für deine Hilfe, werds mir wohl nicht sparen können

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              #7
              Danke trotzdem für deine Hilfe, werds mir wohl nicht sparen können
              Bevor ich zum Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater gehen würde, würde ich mal den Bescheinigungsabruf nutzen.

              Der erfasst dir zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte. Falls auch danach noch eine Einkommensteuer von 0,00 herauskommt,

              musst du dir doch nicht den Kopf zerbrechen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Bevor ich zum Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater gehen würde, würde ich mal den Bescheinigungsabruf nutzen.

                Der erfasst dir zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte. Falls auch danach noch eine Einkommensteuer von 0,00 herauskommt,

                musst du dir doch nicht den Kopf zerbrechen.
                Okay danke dir, werd mich da mal informieren. Bin echt am Limit langsam, hab fast den Laptop gegen die Wand geworfen beim Ausfüllen haha.

                Am meisten zwickts aber eigentlich bei der Rente. Das ist echt tricky mit der Abzweigung, muss da mal bei der Rentenkasse nachfragen ob die was wissen und mir weiterhelfen können.

                Danke aufjedenfall für deine/eure Hilfe soweit )

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