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Absetzung von Steuerberatungskosten(Anl. V), obwohl keine Mieteinnahmen im Folgejahr

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    Absetzung von Steuerberatungskosten(Anl. V), obwohl keine Mieteinnahmen im Folgejahr

    Hallo,

    für das Jahr 2024 sind mir Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden (Anlage V) in Höhe von 150 €.

    Seit 2025 erziele ich keine Einnahmen mehr aus der Vermietung von Immobilien.
    Deshalb habe ich in der Anlage V für 2025 kein Vermietungsobjekt eingetragen.

    Meine Frage:
    Wo kann ich die Steuerberatungskosten aus 2024 in Höhe von 150 € steuerlich geltend machen,
    wenn ich die Anlage V für 2025 mangels Mieteinnahmen nicht ausfüllen kann?

    Hinweis:
    In der Anlage V-Sonstige 2025 habe ich lediglich Einnahmen aus der Verpachtung eines Ackerlands eingetragen:

    Pacht Ackerland – Anlage V-Sonstige, Zeilen 32–36 – 300 €

    Allerdings sind dort keine gesonderten Felder für Werbungskosten erkennbar.​

    #2
    Steuerberatungskosten gehören grundsätzlich zur Einkunftsart, zu der sie gehören. Es kann sich ggf. auch ein negatives Einkommen ergeben.

    Kommentar


      #3
      Dann erfasse die bis 2024 vermietete Immobilie eben 2025 zum letzten Mal in der Anlage V und trag die Kosten für die Überschussermittlung

      bei den nicht umgelegten sonstigen Werbungskosten ein. Die haben ja nichts mit dem verpachteten Ackerland zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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