Hallo,
für das Jahr 2024 sind mir Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden (Anlage V) in Höhe von 150 €.
Seit 2025 erziele ich keine Einnahmen mehr aus der Vermietung von Immobilien.
Deshalb habe ich in der Anlage V für 2025 kein Vermietungsobjekt eingetragen.
Meine Frage:
Wo kann ich die Steuerberatungskosten aus 2024 in Höhe von 150 € steuerlich geltend machen,
wenn ich die Anlage V für 2025 mangels Mieteinnahmen nicht ausfüllen kann?
Hinweis:
In der Anlage V-Sonstige 2025 habe ich lediglich Einnahmen aus der Verpachtung eines Ackerlands eingetragen:
Pacht Ackerland – Anlage V-Sonstige, Zeilen 32–36 – 300 €
Allerdings sind dort keine gesonderten Felder für Werbungskosten erkennbar.
für das Jahr 2024 sind mir Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden (Anlage V) in Höhe von 150 €.
Seit 2025 erziele ich keine Einnahmen mehr aus der Vermietung von Immobilien.
Deshalb habe ich in der Anlage V für 2025 kein Vermietungsobjekt eingetragen.
Meine Frage:
Wo kann ich die Steuerberatungskosten aus 2024 in Höhe von 150 € steuerlich geltend machen,
wenn ich die Anlage V für 2025 mangels Mieteinnahmen nicht ausfüllen kann?
Hinweis:
In der Anlage V-Sonstige 2025 habe ich lediglich Einnahmen aus der Verpachtung eines Ackerlands eingetragen:
Pacht Ackerland – Anlage V-Sonstige, Zeilen 32–36 – 300 €
Allerdings sind dort keine gesonderten Felder für Werbungskosten erkennbar.

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