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Steuernummer beantragen für Hauseigentümergemeinschaft mit 2 Personen

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    Steuernummer beantragen für Hauseigentümergemeinschaft mit 2 Personen

    Hallo,
    ich vermiete mit einer anderen Person ein Haus mit 2 Wohnungen. Wie beantrage ich die gemeinsame Steuernummer? Reicht es eine gesonderte und einheitliche Feststellung auszufüllen und die Steuernummer frei zulassen, damit das Finanzamt eine neue zuweist?
    vielen lieben Dank
    Gruß SaGi

    #2
    Reicht es eine gesonderte und einheitliche Feststellung auszufüllen und die Steuernummer frei zulassen, damit das Finanzamt eine neue zuweist?
    Prinzipiell ja, wobei man auf der Startseite der ESt 1B eine Neue Steuernummer beantragen muss. Das zuständige Finanzamt sollte man natürlich kennen.

    Auswendig weiß ich allerdings nicht, ob bei der Anlage V-Sonstige zur Einkommensteuererklärung die Angaben zu einer Grundstücksgemeinschaft

    noch ohne gültige Steuernummer akzeptiert werden. Ich habe das soeben ausprobiert, es gibt nur einen Hinweis !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo nochmal. Am Wochenende habe ich mich an der gesonderten und einheitlichen Feststellung ESt 1 B versucht und habe zum Ausfüllen einige Fragen:
      Das "Neue Steuernummer beantragen" hat übrigens funktioniert, allerdings scheinen die Anlagen anders zu heißen (oder ich habe einen Fehler gemacht). Genommen habe ich den Hauptvordruck ESt 1 B, die Anlage FB, die Anlage FE-V und Anlage FE-V-Objekt. Ich hoffe das waren alle nötigen Anlagen.

      1.)
      Bei der Anlage FB bei den einzelnen Beteiligten wundere ich mich wie "2 - Art der Beteiligung" bzw. "3 - nur bei vermögensverwaltenden Gesellschaften/Gemeinschaften" auszufüllen sind. Ist bei 2 Zeile 21 "Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung" auszuwählen sowie in Zeile 23 die Angabe "natürliche Person"?
      Abschnitt 3 habe ich leer gelassen.

      2.)
      Bei FE-V "Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Feststellungsbeteiligten" habe ich nichts eingetragen, da bei Eintragen einer Nummer Fehlermeldungen auftauchen und ich bislang dachte, dass ich dort nichts weiter auszufüllen habe.

      3.) Weiterhin wundere ich mich über ältere Beiträge hier aus dem Forum, die auch die FE1 nennen. Gibt es die noch oder habe ich die Bezeichnung missverstanden?

      Viele Grüße und einen schönen restlichen Sonntag
      SaGi

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        #4
        Die zuständige Vordruckkommission hat die Anlagen zur ESt 1B ab 2025 zum Teil aufgegliedert und umbenannt. Früher war die Aufteilung

        bei diversen Einkunftsarten über die Anlage FE 1 zu erklären, ab 2025 ist das bei Vermietung die Anlage FE-V. Soweit ich sehen kann, hast

        du alle benötigten Anlagen zutreffend ausgewählt. Die Auswahl in Zeile 21 der Anlage FB stimmt, Zeile 23 ebenfalls. Der Abschnitt 3 bleibt

        bei Wohnungsvermietung leer, in Zeile 34 musst musst du Zähler und Nenner eintragen. In der Anlage FE-V musst du nur den Betrag aus

        Zeile 85 der Anlage FE-V Objekt erfassen. Eine Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen wäre nur erforderlich, wenn nicht alles nach Schlüssel

        verteilt wird oder wenn bei einem Beteiligten Sonderwerbungskosten entstanden sind. Sonst genügt der Eintrag in Zeile 3 der Anlage FE-V

        Ich hatte heuer tatsächlich einen gewissen Mehraufwand, weil in der Anlage FE-V Objekt jetzt die genauen Beträge, also mit Cent erfasst

        werden müssen, bisher waren nur volle Euro-Beträge zu erklären. Ich habe deshalb meine Excel-Vorlage, in der die Rundungen für die

        jeweiligen Zeilen bisher automatisch gerechnet wurden, anpassen müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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