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Steuererklärung für verstorbenen Verwandten

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    Steuererklärung für verstorbenen Verwandten

    Hallo zusammen,

    im vorigen Jahr ist mein alleinstehender Schwager verstorben. Er hat noch bis März Gehalt bezogen, brutto dürften etwa 12.000 Euro dabei rumgekommen sein. Aktien, Wertpapiere, Sparkonten, Anlagen usw. hatte der Verstorbene alles nicht; der hat buchstäblich jeden Monat alles verjubelt was reinkam. War ja auch sein Geld; also durchaus in Ordnung so. ;-))

    In den vergangenen Jahren wurde jeweils eine Einkommensteuererklärung abgegeben; zuletzt für 2024 - die hatte er zwei Tage vor seinem überraschenden Tod eingereicht. Meine Frau ist Teil der Erbengemeinschaft.

    Kann mir jemand sagen,
    a) ob die Erben noch für das Todesjahr eine Steuererklärung des Verstorbenen einreichen _müssen_, und falls ja,
    b) ob das mit meinem Elster-Konto und der Steuernummer des Verstorbenen geht? Seine Elster-Zugangsdaten hat er nämlich mit ins Grab genommen.

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
    Zuletzt geändert von eq12345; 20.02.2026, 19:48.

    #2
    a) Warum müssen? Ich hab jetzt nichts rauslesen können, dass er zur Abgabe verpflichtet gewesen wäre. Natürlich, eine Erstattung ist wohl recht wahrscheinlich.
    b) Ja.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.02.2026, 00:36.

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      #3
      Es wäre natürlich nicht schlecht, wenn jemand von den Erben den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Händen hätte.

      Dann könnte man den Bruttolohn, die einbehaltenen Steuern und die Vorsorgeaufwendungen eintragen und würde feststellen, dass die

      einbehaltenen Steuern vollständig erstattet werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Nun, wenn der verstorbene Schwager in den vergangenen Jahren jeweils eine Steuerklaerung abgegeben hatte, dann hat er ja entsprechende Bescheide bekommen. Wenn euch diese Bescheide vorliegen, koennt ihr ja leicht erkennen, ob sich das jeweils gelohnt hatte. Ich wuerde mal behaupten: es hat sich gelohnt. Hat der Schwager naemlich als Arbeitnehmer hoehere Werbungskosten, Sonderausgaben oder aussergewoehnliche Belastungen, dann hat er zu viel an Steuern gezahlt und man sollte unbedingt freiwillig eine Steuererklaerung abgeben! Vielleicht hat der Schwager ja auch seine Steuerklaerungen ausgedruckt und in einem Ordner abgelegt, dann koennte man da erkennen, welche Angaben er geltend gemacht hat. Viel Erfolg!

        Und die letzte Steuererklaerung fuer den vorstorbenen Schwager koennt ihr als Angehoerige mit eurem Elster-Zugang vornehmen, denn erlaubt ist nach geltender Rechtslage die Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehoerigen im Sinne des Paragr. 15 AO: das sind Eltern, Grosseltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwaegerin, Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Pflegeeltern und -kinder, Verlobte(r).​
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Da für den Verstorbenen nur noch die Erklärung für das Todesjahr übrig ist, ist es völlig egal was er in den Jahren davor abgesetzt hat, bei 12 T€ brutto reicht es, die Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen. Schon mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag liegt der GdE unter dem Grundfreibetrag und mit der Sozialversicherung des zvE erst recht.

          Und da die Erbengemeinschaft Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist, braucht es keines besonderen Verwandtschaftsverhältnis nach 15 AO.

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            #6
            Optional könntest du auf dem Rechner des Verstorbenen nach der Zertifikatsdatei von Elster .pfx und in den Papierunterlagen nach Passwörtern suchen. Für die Verwaltung des teils digitalen Erbes nicht ganz unwichtig.

            Ich konnte zum Glück u a. das E-Mail-Passwort meiner verstorbenen Verwandten finden. Newsletter und Werbung kündigen, u.a. Payback kündigen und Punkte auszahlen lassen. Ein nicht bekanntes Bankkonto konnte ich auch mittels der E-Mails finden, auflösen und nun auch per Elster als Erbe melden. Die Abwicklung war teils mühsam und langwierig.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Die Abwicklung war teils mühsam und langwierig.
              Der Nachlass des unerwartet verstorbenen Schwagers scheint überschaubar gewesen zu sein. Im Beitrag '#1 heißt es u. a.:

              Aktien, Wertpapiere, Sparkonten, Anlagen usw. hatte der Verstorbene alles nicht; der hat buchstäblich jeden Monat alles verjubelt was reinkam.
              Bei dem für 2025 angegebenen Brutto von 12.000 € sollte man nicht zu viel Zeit in die Steuererklärung investieren, die Steuer beträgt 0,00 €.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Die vom Gehalt für drei Monate einbehaltene Lohnsteuer fällt dann in die Erbmasse oder irre ich mich?

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                  #9
                  Die vom Gehalt für drei Monate einbehaltene Lohnsteuer fällt dann in die Erbmasse oder irre ich mich?
                  So ist es ! Das ist auch gut so, Beerdigungskosten sind sicher auch angefallen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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