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Frage Pauschbetrag Behinderung

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    Frage Pauschbetrag Behinderung

    Hallo zusammen.
    Ich habe eine Frage zu diesem Pauschbetrag. Ich hatte 2013 einen Arbeitsunfall wo mein Knie komplett gebrochen war. Man konnte das Knie noch retten, allerdings habe ich Gonarthorse Grad 4 und ein Streckdefizit von 5 Grad. Ich habe aktuell 20 Grad Behinderung auf das Knie. Ich habe gestern das erst mal von diesem Pauschbetrag gehört den man bei der Steuererklärung berücksichtigen kann. Zählt das bei mir auch wenn ich nur 20% beim Knie habe?​ vielen Dank.

    #2
    Zählt das bei mir auch wenn ich nur 20% beim Knie habe?​
    Bereits ab einem GdB von 20 wird seit einigen Jahren, soweit erinnerlich seit 2021, ein Behindertenpauschbetrag berücksichtigt.

    Geltend machen musst du den allerdings bisher schon noch selbst und zwar in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Ich hab die 20% nur auf das Knie. Zählt das dann auch?

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        #4
        Hallo Ecko ,

        Ist das eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder eine Feststellung der SB-Eigenschaft mit Grad der Behinderung vom Versorgungsamt-Familienministerium?

        Gruß - Hans

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          #5
          Das ist eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Minderung des Erwerbstätigkeit beträgt 20% steht dort ab April 2017.

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            #6
            Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und der Grad der Behinderung (GdB) sind unterschiedliche Dinge.

            Für den steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag ist allein der GdB von Bedeutung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Ecko Beitrag anzeigen
              Das ist eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Minderung des Erwerbstätigkeit beträgt 20% steht dort ab April 2017.
              Dachte ich mir schon, du kannst es ja mal damit probieren, wenns nicht anerkannt wird, musst du erst einen Schwerbehindertenantrag, beim Versorgungsamt-Familienministerium, stellen.

              Den Behindertenfreibetrag beantragst du in der "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" auf Seite 1, Zeile 4-5, Beleg mit einreichen!

              Der Freibetrag würde bei 20% - 384€ betragen, also lohnt dafür schon ein kleiner Aufwand!

              Gruß - Hans

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                #8
                Vielen Dank für die Info, ja werde es mal probieren

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                  #9
                  du kannst es ja mal damit probieren,
                  Was soll das bringen ? Wenn dauerhafte Beeinträchtigungen bestehen, kann man auch einen GdB beantragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Natürlich hab ich Einschränkungen. Ich hab Gonarthorse Grad 4 und ein Streckdefizit von 5 Grad im Knie.

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                      #11
                      Du bist hier im ELSTER-Anwenderforum, Anträge auf einen GdB muss man beim zuständigen Versorgungsamt stellen,

                      wobei die nicht mehr in jedem Bundesland so heißen.https://www.schwerbehindertenausweis...in-deutschland
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Das weiß ich doch, hab doch nur auf deine Frage geantwortet. Alles gut. Danke euch

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                          #13
                          Hallo Ecko ,

                          Wenn dauerhafte Beeinträchtigungen bestehen, kann man auch einen GdB beantragen.
                          Natürlich hat Charlie recht, auch wenn das jetzt umständlich erscheint, solltest du das Ganze trotzdem auf solide Beine stellen.
                          Kannst ja noch ein paarmal drüber schlafen, es eilt ja nichts. Ist ja auch kein großer Aufwand.

                          Gruß - Hans

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                            #14
                            Hallo,
                            Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und der Grad der Behinderung (GdB) sind unterschiedliche Dinge.​
                            Das kann auch zu einem höheren Grad der Behinderung​ führen. Der Antrag beim Versorgungsamt kann man komplett Online machen. Es können auch die notwendigen ärztlichen Atteste hochgeladen werden. Es könnte auch sinnvoll sein, mal zu prüfen, ob da nicht rückwirkend noch was geht.
                            Gruß Klaus

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                              #15
                              Ich werde es morgen beantragen, vielen danke

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