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Steuerklassen 1 vs. 2 und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    Steuerklassen 1 vs. 2 und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen zu den Steuerklassen 1 und 2 bzw. dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    1) Wenn man in Steuerklasse 1 mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende normalerweise ~1.000€ zurückerstattet bekommen hat, so soll es in Steuerklasse 2 nun zu einer Nachzahlung von ~1.000€ kommen. Ist das normal bei einer Steuerklasse 2 oder wie kann sowas sein? Dachte immer man landet bei +/- 0€ ?

    2) Und hat man in der Steuerklasse 2 noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder ist dieser bereits in der Steuerklasse 2 inbegriffen?​

    Ich bedanke mich im Voraus.

    #2
    Hallo,

    ich seh hier leider noch keinen Zusammenhang zur elekt. Steuererklärung aber ok.

    Die Erstattung beim Einkommensteuerbescheid kann ja nur durch vorher zu viel gezahlte Steuer kommen zB Lohnsteuerabzug. Da der Lohnsteuerabzug mit Steuerklasse 2 deutlich geringer ist als mit der 1 muss im Einkommensteuerbescheid auch weniger rauskommen.

    Warum es bei dir allerdings gleich zu 1.000 Eruo Nachzahlung kommen soll ist mir ein Rätsel.

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      #3
      Klassischer Fehler warum Steuerklasse 2 zu einer Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung führt:
      - Anlage KIND falsch ausgefüllt

      z.B. Fehlende Angaben zum Entlastungsbetrag oder ganz einfach Datenübernahme aus dem Vorjahr und die Jahreszahlen beim Kindschaftsverhältnis nicht angepasst.
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; Heute, 11:28.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        ... will heißen dass der Bereich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht oder nicht richtig ausgefüllt wurde oder sich durch die Eintragungen ergibt, dass gar keiner zusteht und daher die Lohnsteuerklasse 2 unzutreffend war.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von alster2025 Beitrag anzeigen
          Und hat man in der Steuerklasse 2 noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder ist dieser bereits in der Steuerklasse 2 inbegriffen?
          Die Steuerklasse ist für den unterjährigen Lohnsteuerabzug maßgebend. Mit der Steuererklärung wird der Anspruch auf alle Fälle nochmal überprüft.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich seh hier leider noch keinen Zusammenhang zur elekt. Steuererklärung aber ok.

            Die Erstattung beim Einkommensteuerbescheid kann ja nur durch vorher zu viel gezahlte Steuer kommen zB Lohnsteuerabzug. Da der Lohnsteuerabzug mit Steuerklasse 2 deutlich geringer ist als mit der 1 muss im Einkommensteuerbescheid auch weniger rauskommen.

            Warum es bei dir allerdings gleich zu 1.000 Eruo Nachzahlung kommen soll ist mir ein Rätsel.
            Das ist das Online Elster / Mein Elster.

            Für das Steuerjahr 2024 gab es eine 1.000€ Rückzahlung in der Steuerklasse 1.
            Nun eine Datenübernahme durchgeführt für Steuerjahr 2025 in Steuerklasse 2 und hier 1.000€ Nachzahlung.
            Die Steuerklasse wurde ab Jan 2025 von 1 auf 2 gewechselt.
            Verstehe nicht wo das eine Entlastung für Alleinerziehende sein soll, wenn man jetzt soviel zurückzahlen soll .... oder ich habe irgendwo einen Fehler bei der Datenübernahme
            Zuletzt geändert von alster2025; Heute, 17:47.

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              #7
              Du wurdest ja jetzt mehrfach auf die Anlage Kind hingewiesen, äußerst Dich aber leider nicht dazu! Welche Angaben hast Du denn dort auf Seite 9 gemacht?

              Kommentar


                #8
                ... oder ich habe irgendwo einen Fehler bei der Datenübernahme
                Nicht auf Anhieb zu sagen. Ich würde zunächst mal den Lohnsteuereinbehalt der Jahre 2024 und 2025 miteinander vergleichen,

                2025 muss ja deutlich weniger Lohnsteuer einbehalten worden sein. Das erklärt natürlich noch keine Nachzahlung. Im 2. Schrittt

                solltest du die Steuerberechnung Zeile für Zeile durchsehen, ob der Entlastungsbetrag dort überhaupt auftaucht. Wenn nicht,

                musst du in der Anlage Kind nach dem Fehler suchen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Du wurdest ja jetzt mehrfach auf die Anlage Kind hingewiesen, äußerst Dich aber leider nicht dazu! Welche Angaben hast Du denn dort auf Seite 9 gemacht?
                  Sorry. Ja habe tatsächlich dort einen Fehler gemacht. Der Zeitraum war nicht ausgefüllt.

                  Also hätte ich nun folgende Situation:

                  - Alleinerziehend
                  - Steuerklasse 2
                  - Zwei Kindern
                  - 18 J. macht Schule bekommt Kindergeld
                  - 19 J. arbeitet bekommt kein Kindergeld
                  - Ist man noch berechtigt Antrag unter 9 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu stellen?

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                    #10
                    19 J. arbeitet bekommt kein Kindergeld
                    Wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht, ist keine Anlage Kind auszufüllen. Bei einem Ausbildungsdienstverhältnis (Erstausbildung) würde

                    allerdings noch ein Kindergeldanspruch bestehen. Lebt das Kind in deinem Haushalt ? Dann musst du ab Zeile 47 der Anlage Kind Angaben dazu machen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      In der Eingabehilfe heißt es u. a. zum Entlastungsbetrag:

                      Zur Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende dürfen Sie in keiner Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. Als andere volljährige Person zählt auch ein volljähriges eigenes Kind, für das Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder mehr haben.
                      image.png

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht, ist keine Anlage Kind auszufüllen. Bei einem Ausbildungsdienstverhältnis (Erstausbildung) würde

                        allerdings noch ein Kindergeldanspruch bestehen. Lebt das Kind in deinem Haushalt ? Dann musst du ab Zeile 47 der Anlage Kind Angaben dazu machen.
                        Beide Kinder leben noch im Haushalt.
                        Muss ich den älteren nun in Anlage Kind eintragen?
                        - 18 J. macht Schule bekommt Kindergeld
                        - 19 J. ausbildung abgebrochen und arbeitet jetzt, für ihn bekomme ich aber kein Kindergeld​

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                          #13
                          Charlie hat dazu richtigerweise gesagt:

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht, ist keine Anlage Kind auszufüllen
                          Oder etwas genauer: für ein Kind, für das kein Kindergeldanspruch besteht, ist keine Anlage Kind auszufüllen.

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