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Energetische Maßnahme Eigenheim - Rechnungen aus mehreren Jahren zu einer Maßnahme

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    Energetische Maßnahme Eigenheim - Rechnungen aus mehreren Jahren zu einer Maßnahme

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema der Absetzbarkeit einer energetischen Maßnahme. Leider konnte meine Sachbearbeiterin mir das telefonisch nicht beantworten, da sie sich da auch erst einlesen müsste und mir telefonisch dazu keine Auskunft geben darf.

    Und zwar haben wir eine zentrale Lüftungsanlage installieren lassen. Die Materiallieferung erfolgte 2023 und ich hatte damals auch schon eine Rechnung rein über das Material dafür erhalten. (Leider ist mir damals nicht aufgefallen, dass dort nicht "Abschlagsrechnung" steht, sondern nur "Rechnung")
    Außerdem wurden von einer weiteren Fa. Bohrungen durchgeführt und natürlich ebenfalls 2023 in Rechnung gestellt.

    Die Rohre mussten dann Stück für Stück im Zuge von weiteren Maßnahmen installiert werden (u.a. Dachsanierung) bis dann letztendlich 2025 die endgültige Inbetriebnahme und Justage erfolgen konnte. Dafür erhielt ich nun eine Rechnung über die Arbeitsleistungen.

    Das heißt ich habe jetzt 3 Rechnungen, zwei aus 2023 und eine mit Datum Anfang Januar 2026 über die letzten Arbeiten aus 2025.

    Für 2023 konnte ich die Rechnungen ja noch nicht einreichen, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen war und somit auch noch nicht die Fachunternehmererklärung vorhanden war.

    Kann ich die gesamten Rechnungen jetzt noch einsetzen?
    (Ich kann mir kaum vorstellen, dass das nicht öfters vorkommt, dass Leistungen mit mehreren Rechnungen über einen Jahreswechsel hinweg erbracht werden.)

    Und wenn ja, in welcher Steuererklärung? Für 2025 weil dort die letztmalige Leistung erfolgte oder dann für 2026 weil dort die letzte Rechnung erstellt wurde?

    Herzlichen Dank für alle hilfreichen Antworten bereits jetzt!

    Viele Grüße,
    Andi

    #2
    Bei der Bausparkasse Wüstenrot heißt es dazu:

    Die Kosten für eine energetische Sanierungsmaßnahme machen Sie jeweils ab dem Kalenderjahr bei der Steuererklärung geltend, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde.
    Mir erscheint das schlüssig, mit ELSTER hat die Frage aber nichts zu tun.

    https://www.wuestenrot.de/modernisie...20oder%20nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Im nachstehend verlinkten BMF-Schreiben wird das unter Randnummer 43 bestätigt.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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