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Frage zur privaten Krankenversicherung

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    Frage zur privaten Krankenversicherung

    Hallo zusammen,

    ich habe mir mal die vom Finanzamt bereitgestellten Bescheinigungen angeschaut. Dabei ist mir erstmals das Feld "nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung" in meiner Lohnsteuerbescheinigung aufgefallen. Ich bin privat krankenversichert.

    Beim Vergleich der Bescheinigungen habe ich festgestellt, dass die lt. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesenen Beiträge komplett anders sind als die, die meine private Krankenversicherung in ihrer Bescheinigung nachgewiesen hat. Woran kann diese unterschiedliche Mitteilung liegen?

    EDIT: Hat sich erledigt. In der "alten" Lohnsteuerbescheinigung heißt das Feld "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale​". Der Betrag ist also die Mindestvorsorgepauschale.
    Zuletzt geändert von eq12345; 03.03.2026, 22:52.

    #2
    Maßgeblich sind allein die von deiner PKV übermittelten Beiträge, dein Arbeitgeber hat möglicherweise nur die Mindestvorsorgepauschale übermittelt.

    Wenn du keinen AG-Zuschuss erhalten hast, hast du wahrscheinlich nicht nachgewiesen, dass deine PKV die Bedingungen dafür erfüllt hat.

    Ab 2026 hat sich das Verfahren komplett geändert, da wird das über die ELStAM geregelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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