Frage zur privaten Krankenversicherung

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  • eq12345
    Benutzer
    • 08.01.2022
    • 94

    #1

    Frage zur privaten Krankenversicherung

    Hallo zusammen,

    ich habe mir mal die vom Finanzamt bereitgestellten Bescheinigungen angeschaut. Dabei ist mir erstmals das Feld "nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung" in meiner Lohnsteuerbescheinigung aufgefallen. Ich bin privat krankenversichert.

    Beim Vergleich der Bescheinigungen habe ich festgestellt, dass die lt. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesenen Beiträge komplett anders sind als die, die meine private Krankenversicherung in ihrer Bescheinigung nachgewiesen hat. Woran kann diese unterschiedliche Mitteilung liegen?

    EDIT: Hat sich erledigt. In der "alten" Lohnsteuerbescheinigung heißt das Feld "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale​". Der Betrag ist also die Mindestvorsorgepauschale.
    Zuletzt geändert von eq12345; 03.03.2026, 21:52.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46026

    #2
    Maßgeblich sind allein die von deiner PKV übermittelten Beiträge, dein Arbeitgeber hat möglicherweise nur die Mindestvorsorgepauschale übermittelt.

    Wenn du keinen AG-Zuschuss erhalten hast, hast du wahrscheinlich nicht nachgewiesen, dass deine PKV die Bedingungen dafür erfüllt hat.

    Ab 2026 hat sich das Verfahren komplett geändert, da wird das über die ELStAM geregelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Antje71
      Neuer Benutzer
      • Gestern
      • 1

      #3
      Im Jahr 2025 wurden AG-Zuschüsse zur Privaten KV gezahlt, gezahlte Beiträge gab es nicht, da diese in den Vorjahren bereits vorausgezahlt wurden.

      Bei Steuererklärung b.Steuerklasse 1 ergibt sich dadurch eine hohe Nachtzahlung. Muss überhaupt eine abgegeben werden bzw. kann ich die Anlage Krankenversicherung/PV weglassen?

      Es gibt nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Kapitalerträge.

      Freundliche Grüße
      Antje71


      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46026

        #4
        Muss überhaupt eine abgegeben werden bzw. kann ich die Anlage Krankenversicherung/PV weglassen?
        Erklärungspflicht besteht nach meinem Kenntnisstand zwar nicht, aber ich gehe davon aus, dass dein Finanzamt deine Vorauszahlungen registriert hat

        und einen entsprechenden Merker gesetzt hat und dich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2025 ff auffordern wird. Weglassen darf man

        nichts, die steuerfreien AG-Zuschüsse sind dem Finanzamt außerdem bekannt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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