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    Verlustvortrag

    Hallo,

    ich kenne mich ELSTER leider noch gar nicht aus. Ich habe vor kurzem eine selbstständige Tätigkeit angemeldet und nun möchte ich dem Finanzamt sämtliche Kosten, die ich in den letzten Jahren diesbezüglich hatte, mitteilen. Das ganze soll als Verlustvortrag für spätere Jahre berücksichtigt werden.

    Meine Fragen hierzu wären:
    • Muss ich für jedes Jahr, wo ich Kosten hatte, eine eigene Einkommenssteuererklärung abgeben?
    • Welche Anlagen/Formulare muss ich dafür auswählen? (z.B. Anlage EÜR, Anlage G usw.)
    • Wie ist es, wenn ich für eines dieser Jahren bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben habe, damals aber nur als Privatperson und ohne Angaben zur selbstständigen Tätigkeit? Kann ich diese Erklärung nachträglich korrigieren/ergänzen?

    Vielen Dank für jegliche Hilfe!
    LG Darius

    #2
    Zitat von dariusb Beitrag anzeigen
    Muss ich für jedes Jahr, wo ich Kosten hatte, eine eigene Einkommenssteuererklärung abgeben?
    Eine Einkommensteuererklärung wird immer für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember abgegeben.

    Zitat von dariusb Beitrag anzeigen
    Welche Anlagen/Formulare muss ich dafür auswählen?
    EÜR, Anlage G, Anlage Vorsorgeaufwand, alle anderen Anlagen wenn zutreffend, also z. B. die Anlage N, wenn Du im entsprechenden Jahr noch Arbeitnehmer warst.

    Zitat von dariusb Beitrag anzeigen
    Wie ist es, wenn ich für eines dieser Jahren bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben habe, damals aber nur als Privatperson und ohne Angaben zur selbstständigen Tätigkeit?
    Du kannst keine Erklärung 'als Privatperson' abgeben, Du musst eine Erklärung mit allen Deinen Einkünften machen. Hat denn das Finanzamt die Erklärung akzeptiert? Es ist ja bekannt dass Du ein Gewerbe (?) angemeldet hast.

    Solang kein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, können immer noch fehlende Angaben nachgereicht werden.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Hat denn das Finanzamt die Erklärung akzeptiert? Es ist ja bekannt dass Du ein Gewerbe (?) angemeldet hast.
      Bei der Aussage, dass das Gewerbe erst "vor Kurzem" angemeldet wurde, ist das fraglich. Klingt ein bisschen so, als würde einem frischgebackenen Unternehmer einfallen, dass er für sein Unternehmen ja schon "in den letzten Jahren" Ausgaben hatte.

      Insgesamt sehr wahrscheinlich ein Fall einer dringend notwendigen steuerlichen Beratung oder mindestens einer Existenzgründungsberatung. Mit Elster hat es aber nichts zu tun.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Eine Einkommensteuererklärung wird immer für den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember abgegeben.



        EÜR, Anlage G, Anlage Vorsorgeaufwand, alle anderen Anlagen wenn zutreffend, also z. B. die Anlage N, wenn Du im entsprechenden Jahr noch Arbeitnehmer warst.



        Du kannst keine Erklärung 'als Privatperson' abgeben, Du musst eine Erklärung mit allen Deinen Einkünften machen. Hat denn das Finanzamt die Erklärung akzeptiert? Es ist ja bekannt dass Du ein Gewerbe (?) angemeldet hast.

        Solang kein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, können immer noch fehlende Angaben nachgereicht werden.
        Lieben Dank für die Antwort!
        Ich habe am Ende alles doch mit CHECK24 Steuer erledigt, weil ELSTER für mich als totaler Anfänger hier etwas unübersichtlich war.

        Ich wünsche eine schöne Woche!
        Darius

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Bei der Aussage, dass das Gewerbe erst "vor Kurzem" angemeldet wurde, ist das fraglich. Klingt ein bisschen so, als würde einem frischgebackenen Unternehmer einfallen, dass er für sein Unternehmen ja schon "in den letzten Jahren" Ausgaben hatte.

          Insgesamt sehr wahrscheinlich ein Fall einer dringend notwendigen steuerlichen Beratung oder mindestens einer Existenzgründungsberatung. Mit Elster hat es aber nichts zu tun.
          Hallo!

          Lieben Dank für gar nichts.
          Eine zynische Nachricht, die mich überhaupt nicht weitergebracht hat.
          Ja, ich bin nunmal am Anfang, aber das waren Sie auch mal - in welchem Kontext auch immer.

          Ich wünsche Ihnen trotzdem eine schöne Woche und passen Sie gut auf sich auf.
          Darius

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            #6
            Zitat von dariusb Beitrag anzeigen
            Lieben Dank für gar nichts.
            Eine zynische Nachricht, die mich überhaupt nicht weitergebracht hat.
            Ich habe auf die Verwunderung des Elefanten geantwortet, warum das FA Erklärungen ohne die selbstständigen Einkünfte akzeptiert habe, dass nach deinen eigenen Angaben zwar schon Ausgaben entstanden seien, die Anmeldung des Gewerbes aber erst kürzlich erfolgt sei. Wenn ich seiner Antwort an dich hätte etwas hinzufügen wollen, hätte ich das getan, sah aber keine inhaltliche Veranlassung dazu.

            Ansonsten ist es nicht schlimm, etwas (noch) nicht zu wissen, solange man erkennt, wo man Unterstützung braucht. Insofern kannst du meinen Rat bezüglich steuerlicher Beratung und Existenzgründungsberatung annehmen, hast aber auch alles Recht, ihn nicht hilfreich zu finden.

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