Kleinunternehmerregelung ZM (zusammenfassende Meldung)

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  • alc
    Neuer Benutzer
    • 16.03.2026
    • 3

    #1

    Kleinunternehmerregelung ZM (zusammenfassende Meldung)

    Guten Tag in das Forum,
    eine österreichische Hausgemeinschaft ist verpflichtet, nach Ablauf des Quartals die erzielten Umsätze beim BZSt zu melden.
    Wie melde ich das hier in MeinElster?
    Herzlichen Dank für Informationen.
  • timote
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2023
    • 740

    #2
    Du meldest dich in Mein Elster an, gehst auf alle Formulare > Umsatzsteuer > Zusammenfassende Meldung und startest ein Formular im richtigen Jahr. Von weiteren Einzelheiten und steuerrechtlichen Hintergründen habe ich keine Ahnung.
    Zuletzt geändert von timote; 18.03.2026, 19:56.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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    • examin
      Neuer Benutzer
      • 02.02.2018
      • 18

      #3
      ich bin zwar kein Profi was Kleinunternehmer angeht, möchte aber das Folgende anmerken

      - Als Kleinunternehmer bist du nicht "umsatzsteuerpflichtig", die ZM bezieht sich aber NUR auf die USt. .
      Kleinunternehmer müssen die mE gar nicht abgeben, siehe auch hier
      Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Zusammenfassende Meldung. Auch ViOIA, unser BZSt-Chatbot steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.


      - Ein im Ausland ansässiges Unternehmen (oder HG) erzielt doch keine Umsätze in Deutschland, die du hier melden müsstest?!?

      Meine 2 Cent - vielleicht nicht richtig aber gut gemeint :-)

      Grüße aus der sonnigen Pfalz

      Kommentar

      • JamesBondoo7
        Erfahrener Benutzer
        • 09.06.2009
        • 326

        #4
        Eine Firma aus AUT beim BZSt in GER? Vor welchem Hintergrund denn? Wie heißt es so schon: Ich verstehe die Frage nicht.
        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

        Kommentar

        • alc
          Neuer Benutzer
          • 16.03.2026
          • 3

          #5
          Laut Finanzverwaltung sind die Mieterträge einer in Österreich gelegenen Immobilie in einer Summe vierteljährlich beim BZst zu melden.

          Kommentar

          • alc
            Neuer Benutzer
            • 16.03.2026
            • 3

            #6
            Und zwar mit einer seitens des BZSt zuwewiesenen USt- Nummer.

            Kommentar

            • Prabha
              Erfahrener Benutzer
              • 19.10.2022
              • 401

              #7
              Hallo alc,
              im Eröffnungsbeitrag steht: "eine österreichische Hausgemeinschaft" -> das bedeutet, eine Hausgemeinschaft mit Sitz in Österreich
              In Beitrag 5 steht: "Mieterträge einer in Österreich gelegenen Immobilie"

              Wieso muss eine Hausgemeinschaft mit Sitz in Österreich für Mieterträge eines Hauses in Österreich eine zusammenfassende Meldung in D abgeben?
              Ist die Angabe im Eröffnungsbeitrag falsch und es handelt sich nicht um eine Gemeinschaft mit Sitz in Österreich, sondern um eine Firma (Gemeinschaft, GbR, was auch immer), mit Sitz in D ?

              Und was hat das mit der Kleinunternehmerregelung zu tun???

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Zitat von examin Beitrag anzeigen
                - Als Kleinunternehmer bist du nicht "umsatzsteuerpflichtig"
                Was verstehst Du denn unter umsatzsteuerpflichtig? Ich bin gar kein Unternehmer, muss aber im Supermarkt immer auch Umsatzsteuer bezahlen.

                Zitat von examin Beitrag anzeigen
                Ein im Ausland ansässiges Unternehmen (oder HG) erzielt doch keine Umsätze in Deutschland
                Ich kenn genug ausländische Unternehmen, die in Deutschland Umsätze erzielen. Die großen Burgerbrater z. B., aber auch viele andere.

                Zum konkreten Fall natürlich muss ich mich der Allgemeinheit anschließen, wir wissen einfach nicht, was der Fragesteller wirklich machen muss/möchte.

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                • examin
                  Neuer Benutzer
                  • 02.02.2018
                  • 18

                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Was verstehst Du denn unter umsatzsteuerpflichtig? Ich bin gar kein Unternehmer, muss aber im Supermarkt immer auch Umsatzsteuer bezahlen.
                  Deshalb in Anführungszeichen - das "pflichtig" bezieht sich auf die Abgabe einer USt-Erklärung - nicht auf die zu zahlende USt - da wäre ich auch gern "nicht pflichtig" ;-)

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Ich kenn genug ausländische Unternehmen, die in Deutschland Umsätze erzielen. Die großen Burgerbrater z. B., aber auch viele andere.


                  eine HG in Österreich (so wie im ersten Post beschrieben) hat erstmal gar keine Verbindung zum deutschen Finanzamt. Anders ist es bei Mieteinnahmen eines deutschen Steuerzahlers aus ausländischen Immobilien o. ä. .... mir war der Zusammenhang zwischen der HG in Österreich und dem deutschen Finanzamt nicht klar ...

                  Mittlerweile ist ja etwas klarer, woher ggf die "Einnahmen" stammen - nichts desto trotz bleib ich dabei: es sind keine Umsatzsteuer(melde)pflichtigen Umsätze (vor allem im Zusammenhang mit "Kleinunternehmer") - und nur auf die USt bezieht sich die ZM. Wenn es sich aber um umsatzsteuerlich relevante (gewerbliche) Mieteinnahmen handeln würde, mag das alles wieder anders sein ...

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