Zitat von Charlie24
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Die Pflichtversicherung der VBL-West ist umlagenfinanziert und es wird nur der Ertragsanteil versteuert (je nach Eintrittsalter, z.B. 18% bei Eintrittsalter 65). Beiträge Ost bleiben in der Ansparphase in der Regel nach §3 Nr 63 st- und sv-frei, wenn der ArbN die Versicherung nicht als betrieblicher Riester laufen lässt, dann wird nachgelagert versteuert und Nr. 1 der Leistungscheinigung wäre mE durchaus realistisch.
In Bezug auf die Steuer ist "VBL-Rente" somit sehr uneindeutig.

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