Fünftelregelung bei einmaliger Abfindung, erstmalige EK Erklärung als Rentner

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn der Gesetzgeber nachher aufgrund der Kassenlage einseitig die Absprachen ändert (z. Bsp. mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz) ist das keine Frotzelei,
    sondern schlicht und ergreifend ein Vertrauensverlust.​
    Das stimmt natürlich, davon waren wir allerdings als PKV-Versicherte ausnahmsweise mal nicht betroffen. Unsere Riester-Veträge waren trotzdem

    die dümmste Geldanlage, die wir jemals getätigt haben. Aber wenn man den Versicherern bei der Zertifizierung eigene Sterbetafeln durchgehen lässt,

    nach denen jeder Mensch ein biblisches Alter erreicht, dann erfährt man das zumindest beim Abschluss ja nicht.

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  • Kent
    antwortet
    Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen

    Vielleicht habe ich ein wenig verallgemeinert, weil mir das aufkeimende Gefrotzel in '#12+13 nicht sooo zugesagt hat.
    Aber du hast es ja in '#15 eingesehen, also, immer erst vorher gut informieren, wie Charlie in '#19 eindrucksvoll dargestellt hat.

    Gruß - Hans
    Leider reicht vorher gut informieren nicht aus. Wenn der Gesetzgeber nachher aufgrund der Kassenlage einseitig die Absprachen ändert (z. Bsp. mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz) ist das keine Frotzelei, sondern schlicht und ergreifend ein Vertrauensverlust.

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  • Hans53
    antwortet
    Keine vorschnelle Verurteilung.
    Es liegt mir wirklich fern, jemand zu verurteilen, das überlasse ich dem"Pilatus". Ich sage immer jeder wie er will.

    Vielleicht habe ich ein wenig verallgemeinert, weil mir das aufkeimende Gefrotzel in '#12+13 nicht sooo zugesagt hat.

    Aber du hast es ja in '#15 eingesehen, also, immer erst vorher gut informieren, wie Charlie in '#19 eindrucksvoll dargestellt hat.

    Drum nochmal - nichts für ungut!


    Gruß - Hans

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  • michhi
    antwortet
    Hans53 Keine vorschnelle Verurteilung. Der ausgezahlte Betrag ist nicht zum versilbern vorgesehen. Statt monatlich ausgezahlte Beträge, die dann mit einem vorzeitigem Ableben ein Ende finden, habe ich lieber die Kapitalsumme gewählt, welche ich selber angelegt habe. Damit ist dann im Fall des Falles eine Vererbung gesichert.
    Und falls ich doch in die Verlegenheit kommen sollte, könnte ich mir aus der Abfindung immer noch selber eine monatliche Auszahlung gönnen. Das würde dann immerhin für 16 Jahre lang monatliche Beträge in der ursprünglichen Regelung reichen. Im Moment benötige ich das Geld nicht.

    Gruß
    michhi

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  • Charlie24
    antwortet
    Ja und "Altersvorsorgen" sind ja nicht unbediungt zum Auszahlen gedacht.
    Man muss halt vorher ausrechnen, wie sich Kapitalauszahlungen steuerlich auswirken, das ist ja keine höhere Mathematik.

    Bei Riesterverträgen kann man sich z. B. bis zu 30% förderunschädlich als Einmalzahlung auszahlen lassen, wobei die

    Einmalzahlung zu 100% versteuert werden muss. Ich habe das bei Beginn unserer Riesterrenten jeweils geprüft und

    mich erst dann entschieden, ob eine Teilauszahlung in welcher Höhe überhaupt Sinn macht.

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  • Hans53
    antwortet
    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
    Allerdings müßten sie in Ihre Total Abrechnung noch einbeziehen, dass Sie für die Einzahlungsbeträge keine Steuer bezahlt haben.
    Ja und "Altersvorsorgen" sind ja nicht unbediungt zum Auszahlen gedacht.
    Heute wird halt alles schnell versilbert.


    Gruß - Hans

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  • Charlie24
    antwortet
    Ein perfektes Beispiel für staatlich "geförderte" Altersvorsorge.
    So wirklich verstanden habe ich ja bisher noch nicht, welche Art von betrieblicher Altersversorgung da im Dezember 2004 abgeschlossen wurde

    und warum da jetzt eine Kapitalabfindung statt einer Rentenzahlung gewählt wurde. Wir wissen auch nicht, ob der für die Zeile 4 der Anlage R-AV/bAV

    bescheinigte Betrag und der tatsächliche Auszahlungsbetrag übereinstimmen. Wenn für solche Kapitalabfindungen keine Tarifermäßigungen greifen,

    schlägt verständlicherweise der progressive Steuertarif gnadenlos zu. Da muss man sich dann damit trösten, dass sich die in den nächsten 9 Jahren

    noch anfallenden KV- und PV-Beiträge steuermindernd auswirken.

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  • Laie123
    antwortet
    Allerdings müßten sie in Ihre Total Abrechnung noch einbeziehen, dass Sie für die Einzahlungsbeträge keine Steuer bezahlt haben.

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  • michhi
    antwortet
    Kent Ich befürchte, dass sich in dem Bereich auch zukünftig nicht viel positives für den Arbeitnehmer und seine Altersvorsorge ändern wird. Der Staat könnte schon wenn er wollte, aber die Lobby der Versicherungen wird schon gut für sich sorgen.

    Hans53 Die Summen der VBL sind unter Nummer 1 und 5 gesplittet. Die Abfindung ist komplett unter Nummer 1 erfasst.

    Ich habe jetzt nochmals intensiv zu der Thematik im Internet gesucht. Ich werde aufgrund der Konstellation und der Auszahlung meiner BAV, sowie aktueller Gerichtsurteile, die volle Steuerlast tragen müssen.

    Danke an alle, die sich hier beteiligt haben.

    Gruß
    michhi

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  • Hans53
    antwortet
    Hallo michhi ,


    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
    Der größere Teil wird unter Zeile15, laut Nr.5,nach Ertragsanteil besteuert. . Der Betrag nach Nr.1 in Zeile4,wird voll besteuert.
    Der Laie123 hat doch schon darauf hingewiesen, dass in Zeile15 evtl. noch was steht, schau halt mal dort nach!
    Bei den Zusatzversorgungskassen ist das auch so.


    Gruß - Hans

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  • Kent
    antwortet
    Zitat von michhi Beitrag anzeigen
    Das bedeutet dann: 11.850€ eingezahlt, 16.370€ ausgezahlt. Davon werden dann, bei halbwegs konstanten KV/PV Beiträgen, für die nächsten 10 Jahre ca. 3.360€ SV Beiträge fällig, sowie jetzt ca. 4000€ Steuer. Macht unterm Strich 2800€ Verlust. Hat sich nicht gelohnt. :-(
    Ein perfektes Beispiel für staatlich "geförderte" Altersvorsorge.
    Diese Bilanz sollte jeden nachdenklich stimmen, wenn aktuell wieder das neue AV-Depot als Riester-Nachfolger gehypt wird.​

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  • michhi
    antwortet
    Das heißt, eine Fünftelregelung kann hier nicht angewandt werden?

    Das bedeutet dann: 11.850€ eingezahlt, 16.370€ ausgezahlt. Davon werden dann, bei halbwegs konstanten KV/PV Beiträgen, für die nächsten 10 Jahre ca. 3.360€ SV Beiträge fällig, sowie jetzt ca. 4000€ Steuer. Macht unterm Strich 2800€ Verlust. Hat sich nicht gelohnt. :-(

    Gruß
    michhi

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Steuerlast unter Einbeziehung der BAV Abfindung finde ich erschreckend.​
    Ich nicht ! Leistungen nach Nummer 1 der Leistungsbescheinigung unterliegen zu 100% der Besteuerung, dafür gibt es keine Tarifermäßigung

    nach § 34 Abs. 1 EStG.

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  • michhi
    antwortet
    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
    Habe eine VBL Rente vom ;Land BW. Ein Teil der Rente wirde unter Nummer 1 bescheinigt. Der größere Teil wird unter 5 bescheinigt. . Der Betrag unter 1 wird voll besteuert. Zeile 5 werd mit dem Ertragsanteil besteuert.
    Ist bei mir ebenso eingetragen. Mir geht es aber nicht um die VBL Beiträge, sondern um die BAV Abfindung.
    Die Steuerberechnung incl. der VBL Beiträge kann ich verstehen. Die Steuerlast unter Einbeziehung der BAV Abfindung finde ich erschreckend.

    Gruß
    zora

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  • michhi
    antwortet
    Ich habe keine Riester geförderte Rente. Die dort gemachten Summen sind von meiner VBL Rente (öffentl. Dienst) und wurden vom System so eingestellt.

    Die Abfindungssumme ist aus einem vom AG seinerzeit gemachten Gruppenvertrag. Der wurde uns angeboten, weil die VBL die Leistungen für die Zukunft drastisch gekürzt hatte. Dort wurden von mir monatlich 50€ über einen Zeitraum von 20 Jahren eingezahlt. Lohnsteuer und SV Beiträge wurden hierfür nicht erbracht. Daher muss ich für die Abfindung jetzt 10 Jahre lang KV/PV Beiträge zahlen.
    Kommt jetzt tatsächlich noch eine Einkommensteuer in Höhe von ca. 5000€ hinzu, habe ich am Ende weniger ausgezahlt als eingezahlt. Das sollte irgendwie nicht im Sinne einer betrieblichen Altersversorgung sein.

    Gruß
    zora

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