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Anlage EÜR mit Est

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    Anlage EÜR mit Est

    Guten Tag,

    ich habe Einkünfte aus Gewerbe (mit Bilanz) und erkläre diese in der Est in Anlage G. Nun möchte ich noch die so genannte Homeofficepauschale erklären. Den Nachforschungen nach, muss die dann in der Anlage EÜR erklärt werden. Ich finde keine Möglichkeit, der Est die Anlage EÜR hinzuzufügen. Ein neues Formular EÜR kann ich aber anlegen. Ist es tatsächlich so gedacht, beides getrennt zu übermitteln?

    Danke und viele Grüße
    Jens

    #2
    ja, seit Anbeginn der Zeit wird erst der Gewinn ermittelt und dann in die Anlage G eingetragen. Die Gewinnermittlung ist gesondert zu übermitteln. EÜR und Bilanz schließen sich aber gegenseitig aus.

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      #3
      Den Nachforschungen nach, muss die dann in der Anlage EÜR erklärt werden.
      Das ist zwar Steuerrecht, aber warum sollte die Homeoffice-Pauschale nicht in der Bilanz erklärt werden können ?

      Ansonsten gilt: Die (Anlage) EÜR muss im Verfahren ELSTER seit jeher getrennt von der Einkommensteuererklärung übermittelt werden
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Jens,
        die Homeofficepauschale können Arbeitnehmer geltend machen.
        Du erklärst die Gewinne aus dem Gewerbe (Bilanz) in Anlage G.

        Das liest sich so, als wärest du kein Arbeitnehmer (im steuerlichen Sinn)...

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          #5
          ja, es wird wohl in die Bilanz rein gehören ... Da muss ich den Stb noch mal ansprechen.

          Danke und viele Grüße
          jens

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            #6
            die Homeofficepauschale können Arbeitnehmer geltend machen.
            ja, aber Selbständige/Gewerbetreibende ebenso.

            vg, jens

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              #7
              Die Homeofficepauschale, die AN geltend machen können, gehört nicht in die Bilanz eines Unternehmens, weil das Unternehmen damit keine Betriebsausgaben hat.

              Lass mich wissen,ob du als Unternehmer eine Homeofficepauschale geltend machen kannst, wenn das mit dem Stb. besprochen wurde. Mein Wissensstand steht auf: geht nicht.

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                #8
                Zitat von jens2025 Beitrag anzeigen
                Aber wie ist das bei bilanzierenden Unternehmern und ihren Inhabern?
                Da muss das halt als Betriebsausgabe in die Gewinn- und Verlustrechnung. Da gibt es ganz am Anfang sogar extra eine "davon"-Position:

                elster334.png

                Die dient aber nur der zusätzlichen Erläuterung, geht jedoch nicht in die Berechnung mit ein. Eine spezielle Position dafür habe ich nicht gefunden; aus'm Bauch raus würde ich da "sonstige beschränkte Betriebsausgaben" verwenden (denn es ist ja auf 1.260 € beschränkt):

                elster335.png
                Zuletzt geändert von mhanft; 26.03.2026, 11:25.

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                  #9
                  @ Jens 2025
                  Bilanzieren und EÜR schließen sich (wie jeder, der selbst bilanziert weiß) gegenseitig aus. So wie es aussieht, verfertigst du die Bilanz also nicht selbst, sodnern dein Steuerberater. Kläre einfach mal, ob du überhaupt bilanzierungspflichtig bist. Falls nicht, würde ich mir an deiner Stelle den Steuerberater sparen und zur viel einfacheren EÜR übergehen.
                  Zuletzt geändert von Taunusmann; 27.03.2026, 11:52.

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                    #10
                    Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
                    ... und zur viel einfacheren EÜR übergehen.
                    Ich persönlich finde nicht, dass eine EÜR einfacher als Bilanzierung ist (schon weil man in einer EÜR die Umsatzsteuer dauernd als Einnahmen und Ausgaben buchen muss - das fällt bei Bilanzierung ja komplett weg). Aber ich weiß schon, dass ich mit dieser meiner Meinung ziemlich alleine dastehe

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                      #11
                      Wieso wird mir Beitrag 8 als ein von mir geschriebener Beitrag angezeigt, der von mhanft geändert wurde?
                      Der Beitrag ist vermutlich komplett von mhanft, nicht von mir.

                      Ich bin irritiert!


                      @mhanft
                      Eine EÜR erscheint nun mal leichter, weil es keine Verbindlichkeiten und Forderungen zu buchen gibt, sondern im Grund nur die Geldbewegungen zuzügl. der Abschreibung. Und bei richtiger Schlüsselung der Konten ist die vereinnahmte Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer "automatisch" in der Ergebnisrechnung.
                      (Aber eine Bilanz mit Aktiv und Passiv ist viel schöner. ;-) )

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                        #12
                        @mhanft.
                        Dass die doppelte Buchführung einfacher sei, als die EÜR, ist schon deshalb eine kuriose Einzelmeinung, weil sie - der Name sagt es bereits - die doppelte Arbeit erfordert, nämlich einen Buchungssatz. Das Argument mit der USt zieht erst recht nicht, weil sie automatisch berechnet und in der EÜR berücksichtigt wird. Ich kenne sogar ein EÜR-Programm, bei dem die USt einmal vorzugeben ist (meist wohl 19 %) und dann im Einzelfall nur noch bei Bedarf mit einem anderen Satz überschrieben werden muss.

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                          #13
                          Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                          Wieso wird mir Beitrag 8 als ein von mir geschriebener Beitrag angezeigt, der von mhanft geändert wurde?
                          Scheinbar sah der Beitrag vor der Änderung so aus:
                          Zitat von jens2025 Beitrag anzeigen
                          ja, aber Selbständige/Gewerbetreibende ebenso.

                          vg, jens
                          Ja, bei EÜR-lern kenne ich das.
                          Aber wie ist das bei bilanzierenden Unternehmern und ihren Inhabern?

                          Ich bin gespannt, was der Stb. antwortet.

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