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    Gesendete EST-Erklärung korrigieren

    Hallo Forum,
    ich habe heute Nachmittag erleichtert mein EST-Formular gesendet, um dann beim Nachräumen festzustellen, dass ich einen Fehler gemacht habe :-((.

    Gibt es eine Möglichkeit via Elster eine Korrekturmeldung für eine EST-Erklärung nachzusenden? oder irgendwie anders das versendete Formular zu korrigieren?
    Ich war lange Zeit UST-pflichtig und dort gab es die Möglichkeit einer Korrekturmeldung.

    Herzlichen Dank im voraus für einen Hinweis, wie ich jetzt vorgehen muss/kann.
    Danke
    Ralf

    #2
    Gibt es eine Möglichkeit via Elster eine Korrekturmeldung für eine EST-Erklärung nachzusenden?
    Natürlich ! Starte eine neue Erklärung, dort wird dir angeboten, die Daten der übermittelten Erklärung zu übernehmen.

    Nach der Datenübernahme und dem erneuten Bescheinigungsabruf korrigierst du die Erklärung, speicherst sie nach Überprüfung und Download

    der neuen Steuerberechnung ab und übermittelst sie anschließend kommentarlos erneut. Eine Kennzeichnung als Korrektur ist nicht vorgesehen.

    Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte Erklärung. Da die Erstübermittlung erst heute erfolgt ist, ist es nicht erforderlich, das Finanzamt zu

    kontaktieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für die Erklärung der Vorgehensweise. Wenn ich morgen wieder fitter bin (als jetzt) versuche ich das mal wie beschrieben.
      Herzlichen Dank
      Ralf

      Kommentar


        #4
        Guten Morgen Charlie,
        auf dem beschriebenen Weg habe ich eine neue EST-Erklärung erstellen können, meinen Fehler korrigiert und das ganze erneut abgesendet.

        Hab Dank für den Hinweis und schöne Ostern.
        Ralf

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte Erklärung. Da die Erstübermittlung erst heute erfolgt ist, ist es nicht erforderlich, das Finanzamt zu

          kontaktieren.
          Ich habe eine Frage dazu.
          ich habe aus Versehen eine alte Steuernummer eingetragen und dann meine Steuererklärung übermittelt.
          Dann habe ich genauso gemacht, wie du es beschrieben hast.
          Also neues Formular gestartet, Daten übernommen, korrigiert und wieder eingereicht.

          Unter "Übermittelte Formulare" stehen nun aber 2 Steuererklärungen: Eine mit der alten Steuernummer. Die andere (letzte) mit der richtigen Steuernummer.
          Da du meinst, die werden ehe erst die letzte Steuererklärung abarbeiten, besteht nicht das Risiko, dass das Finanzamt zuerst die letzte Steuererklärung und dann die vorletzte (also die mit der falschen Steuernummer) abarbeiten wird?

          Ich will nicht, dass das Finanzamt dann Ärger macht, weil sie zweimal meine Steuererklärung abarbeiten müssen, weil ich ihnen nicht mitgeteilt habe, dass die vorletzte "ungültig" ist.

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            #6
            Wie es bei 2 Steuererklärungen mit unterschiedlichen Steuernummern aussieht, kann ich dir nicht sagen, das ist ein anderer Fall.

            Die werden vom ELSTER-Annahmeserver ja nicht als Dubletten erkannt und gehen beide an das Finanzamt, zu dem die Steuernummer gehört.

            Ich würde dort anrufen oder, falls das nicht erwünscht ist, eine Sonstige Nachricht unter der gültigen Steuernummer senden und dort mitteilen,

            dass die Erklärung versehentlich zunächst unter einer alten Steuernummer übermittelt wurde.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

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