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Unser Steuerbescheid für 2024 enthielt den auch schon. Eigentlich ist der Grundfreibetrag in den letzten Jahren recht ordentlich erhöht worden.Unten befindet sich ein "Vorläufigkeitsvermerk" zum GrundfreibetragFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Heute ist mein Bescheid eingetroffen. Leider wurden die Beiträge für die Riester-Rente nicht berücksichtigt, daher eine magere Erstattung. Ich würde gern Widerspruch einlegen. Wie gehe ich da vor ? Ich kopiere mal den betr. Text hier rein.
[QUOTE] Der Anbieter Ihrer zusätzlichen Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) hat mir Ihre Beitragsdaten übermittelt. Ich kann für Sie überprüfen, ob der Abzug dieser Beiträge als Sonder- ausgaben günstiger ist als Ihr Anspruch auf die Zulage. Bitte reichen Sie hierfür innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die ausgefüllte Anlage AV ein. [QUOTE]
Bitte Schritt für Schritt erklären, wie ich vorgehen soll, ich bin Laie auf dem Gebiet, vielen Dank.
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Ein ausfüllbares Formular der Anlage AV, das sich als PDF abspeichern lässt, findest du hier unter Veranlagungszeitraum2025:Du kannst Dir aber das Formular als PDF hersuchen, ausfüllen
Einspruch muss m. E. nicht sein, das Finanzamt hat dir ja die Günstigerprüfung zwischen Zulage und Sonderausgabenabzug von sich aus angeboten.
Du kannst die ausgefüllte Anlage AV auch als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht übermitteln.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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