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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #31
    Es steht doch im Bescheid warum er geändert worden ist.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #32
      Es steht doch im Bescheid warum er geändert worden ist.
      Das Finanzamt hatte im Ausgangsbescheid angeboten, die Günstigerprüfung für die Riesterbeiträge nachzuholen, falls der entsprechende Antrag

      (Anlage AV) nachgeholt wird, was offensichtlich geschehen ist. Das muss m. E. nicht extra erläutert werden.

      Hallo, hat jemand eine Info, wie lange die Bearbeitung für die Erklärung 2025 dauert ? Ich habe meine Erklärung am 15.02.26 abgeschickt, bisjetzt noch keine Antwort/Bescheid bekommen. Bundesland ist NRW, falls das eine Rolle spielt. Für mich würde sogar die "vereinfachte Steuererklärung" in Frage kommen, ist also
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4275

        #33
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das Finanzamt hatte im Ausgangsbescheid angeboten, die Günstigerprüfung für die Riesterbeiträge nachzuholen, falls der entsprechende Antrag
        (Anlage AV) nachgeholt wird, was offensichtlich geschehen ist. Das muss m. E. nicht extra erläutert werden.
        Da der Bescheid geändert wurde, muss zumindest die Rechtsgrundlage genannt werden, aufgrund der er geändert wurde. Dies passiert üblicherweise durch einen einleitenden Satz zu Beginn des Bescheides, dass mit dem vorliegenden Bescheid der Bescheid vom ... nach § ... AO geändert wird. Falls dem Ganzen ein Einspruch zugrunde liegt, käme noch der Satz, dass hiermit dem Einspruch vom ... abgeholfen wird.

        Kommentar

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