Es steht doch im Bescheid warum er geändert worden ist.
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Das Finanzamt hatte im Ausgangsbescheid angeboten, die Günstigerprüfung für die Riesterbeiträge nachzuholen, falls der entsprechende AntragEs steht doch im Bescheid warum er geändert worden ist.
(Anlage AV) nachgeholt wird, was offensichtlich geschehen ist. Das muss m. E. nicht extra erläutert werden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Da der Bescheid geändert wurde, muss zumindest die Rechtsgrundlage genannt werden, aufgrund der er geändert wurde. Dies passiert üblicherweise durch einen einleitenden Satz zu Beginn des Bescheides, dass mit dem vorliegenden Bescheid der Bescheid vom ... nach § ... AO geändert wird. Falls dem Ganzen ein Einspruch zugrunde liegt, käme noch der Satz, dass hiermit dem Einspruch vom ... abgeholfen wird.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas Finanzamt hatte im Ausgangsbescheid angeboten, die Günstigerprüfung für die Riesterbeiträge nachzuholen, falls der entsprechende Antrag
(Anlage AV) nachgeholt wird, was offensichtlich geschehen ist. Das muss m. E. nicht extra erläutert werden.
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