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Belege für abweichende Steuernummer übermmitteln

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    Belege für abweichende Steuernummer übermmitteln

    Zu einer Feststellungserklärung, die ich mit einem Programm von Wolter Kluvers übermittelt habe, sollen Belege nachgereicht werden. Die Feststellungserklärung ist für eine Erbengemeinschaft, die ausschließlich aus meinen Kindern besteht. Ich frage mich nun, ob ich die Belege unter meinem Elster-Account einreichen kann/darf?

    #2
    Ich frage mich nun, ob ich die Belege unter meinem Elster-Account einreichen kann/darf?
    Warum nicht ? Du musst natürlich die Steuernummer der Gemeinschaft angeben, du selbst bist nur der Datenübermittler.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für den Hinweis. Obwohl ich bereits im letzten Jahr Belege hochgeladen hatte, tat ich mich schwer. Nach einem Jahr vergißt man manche unwichtigen Dinge. Im Anforderungsschreiben des FA wurde als Pfad angegeben: über Mein Elster (www.elster.de) und dort über das Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung".

      Tatsächlich lautet der Pfad Mein Elster (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/ alleformulare/belegnachreichung). Den vorstehend angegebenen Pfad musste ich durch ein Leerzeichen unterbrechen, sonst wäre er nur in abgekürzter Form angezeigt worden.

      Eine Bezeichnung "Belegnachreichung zur Steuererklärung" existent nicht.

      Den Machern ist offensichtlich nicht bewusst, welchen Aufwand und teilweise Frust sie mit ihren unpräzisen Aussagen erzeugen.

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        #4
        ... sonst wäre er nur in abgekürzter Form angezeigt worden.​
        Was aber doch keine Rolle spielt, trotz Abkürzung führt der Link direkt zum Formular.

        Eine Bezeichnung "Belegnachreichung zur Steuererklärung" existent nicht.
        Die Bezeichnung ist erst beim letzten Portalrelease am 24.März geändert worden. Bis das die Finanzämter mitbekommen, kann das schon dauern.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was aber doch keine Rolle spielt, trotz Abkürzung führt der Link direkt zum Formular.
          Das ist wohl richtig, aber ich wollte, dass hier der vollständige Pfad ohne Umschweife gelesen werden kann.

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            #6
            ... aber ich wollte, dass hier der vollständige Pfad ohne Umschweife gelesen werden kann.​
            Um das zu erreichen, hättest du dem Link eine eigene Zeile gönnen müssen, wie ich das inzwischen zumeist mache
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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