Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

In welchem Formular werden Sonderwerbungskosten in 2025 eingetragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    In welchem Formular werden Sonderwerbungskosten in 2025 eingetragen?

    Als Mitglied habe ich Sonderwerbungskosten, die bislang in Anlage FE 1 einzutragen waren. Diese ist in 2025 nicht mehr vorhanden. Wo werden diese jetzt erfasst ?

    #2
    Als Mitglied habe ich Sonderwerbungskosten, die bislang in Anlage FE 1 einzutragen waren
    Als Mitglied von was ? Grundstücksgemeinschaft, GbR im Bereich Gewerbe oder Selbstständige Arbeit oder was sonst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Grundstücksgemeinschaft/Erbengemeinschft

      Kommentar


        #4
        Ok, nach langer Suche im Formulardschungel glaube ich es gefunden zu haben : Anlage FE-V Zeile 24

        Kommentar


          #5
          Anlage FE-V Zeile 24
          Richtig, wobei der Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten für die Gemeinschaft insgesamt in die Zeile 6 gehört,

          in die Zeile 24 der Anlage FE-V kommt dann dein Anteil.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X