Als Mitglied habe ich Sonderwerbungskosten, die bislang in Anlage FE 1 einzutragen waren. Diese ist in 2025 nicht mehr vorhanden. Wo werden diese jetzt erfasst ?
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Keine Ankündigung bisher.
In welchem Formular werden Sonderwerbungskosten in 2025 eingetragen?
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Als Mitglied von was ? Grundstücksgemeinschaft, GbR im Bereich Gewerbe oder Selbstständige Arbeit oder was sonst ?Als Mitglied habe ich Sonderwerbungskosten, die bislang in Anlage FE 1 einzutragen warenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Richtig, wobei der Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten für die Gemeinschaft insgesamt in die Zeile 6 gehört,Anlage FE-V Zeile 24
in die Zeile 24 der Anlage FE-V kommt dann dein Anteil.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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