In welchem Formular werden Sonderwerbungskosten in 2025 eingetragen?

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  • Fritz-Karl
    Neuer Benutzer
    • 15.04.2026
    • 3

    #1

    In welchem Formular werden Sonderwerbungskosten in 2025 eingetragen?

    Als Mitglied habe ich Sonderwerbungskosten, die bislang in Anlage FE 1 einzutragen waren. Diese ist in 2025 nicht mehr vorhanden. Wo werden diese jetzt erfasst ?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45980

    #2
    Als Mitglied habe ich Sonderwerbungskosten, die bislang in Anlage FE 1 einzutragen waren
    Als Mitglied von was ? Grundstücksgemeinschaft, GbR im Bereich Gewerbe oder Selbstständige Arbeit oder was sonst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Fritz-Karl
      Neuer Benutzer
      • 15.04.2026
      • 3

      #3
      Grundstücksgemeinschaft/Erbengemeinschft

      Kommentar

      • Fritz-Karl
        Neuer Benutzer
        • 15.04.2026
        • 3

        #4
        Ok, nach langer Suche im Formulardschungel glaube ich es gefunden zu haben : Anlage FE-V Zeile 24

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45980

          #5
          Anlage FE-V Zeile 24
          Richtig, wobei der Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten für die Gemeinschaft insgesamt in die Zeile 6 gehört,

          in die Zeile 24 der Anlage FE-V kommt dann dein Anteil.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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