Wie muss bei Zusammenveranlagung der Pflegepauschbetrag erfasst werden?

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  • Ralle01
    Neuer Benutzer
    • 02.03.2007
    • 15

    #1

    Wie muss bei Zusammenveranlagung der Pflegepauschbetrag erfasst werden?

    Guten Tag, ich erhalte Rente und meine Frau ist ohne Einkommen. In Elster erstellen wir unsere Steurerklärung als Zusammenveranlagung. Meine Frau pflegt seit einem Jahr ihren Vater der den Pflegegrad 2 besitzt. Wir möchten jetzt unter " außergewöhnlichen Belastungen" den Pausbetrag geltend machen. Unter den Angaben geben wir den Namen des Vaters, das Verwandshaftverhätnis zu meiner Frau, Steuernummer des Vaters, Geburtsdatum an. Jetzt unsere Frage: Muss ich diesen Pauschbetrag eindeutig meiner Frau zuordnen oder unter unseren gemeinsamen Daten ? Wenn ja, wie muss ich das machen bzw. eintragen? Danke für die Infos.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45980

    #2
    ... oder unter unseren gemeinsamen Daten ? Wenn ja, wie muss ich das machen bzw. eintragen?
    Da muss nichts zugeordnet werden. Auf der Startseite der Anlage Außergewöhnliche Belastungen steht sogar der Hinweis:

    Diese Anlage ist bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gemeinsam auszufüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Hans53
      Erfahrener Benutzer
      • 28.10.2022
      • 692

      #3
      Zitat von Ralle01 Beitrag anzeigen
      Wir möchten jetzt unter " außergewöhnlichen Belastungen" den Pauschbetrag geltend machen. wie muss ich das machen bzw. eintragen?
      unter "außergewöhnlichen Belastungen" Seite 3, Zeilen 15-18.

      Gruß - Hans

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